Mündliche Absprachen, schriftliche Festlegungen, Zusatzleistungen: Es ließ sich vor dem Augsburger Amtsgericht wirklich nicht ermitteln, ob ein 38-jähriger Angeklagter bei der Taufe seines Kindes einen geplanten Betrug an Wirtsleuten aus Neusäß begangen hatte. Weil er eben deswegen angeklagt war, wurde das strafrechtliche Verfahren gegen ihn wegen Geringfügigkeit eingestellt. Was laut Richterin nicht heißt, dass der Kindsvater der Gastwirtsfamilie dennoch mehrere tausend Euro schuldig sein könnte. Darüber entscheide gegebenenfalls ein Zivilgericht.
Neusäß