Das Areal westlich der Kobelstraße in Steppach war aufgrund seiner Nähe zum Wald und seiner exponierten Hanglage ein kniffliger Fall. Hohe Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten wollten die Stadträte dort nicht akzeptieren und im Zuge des Verfahrens meldete sich vor zwei Jahren auch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch das Forstamt Biburg, zu Wort und hatte erhebliche Einwände gegen eine Bebauung am Waldrand. Die Behörde hat diese Einsprüche im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan geäußert. Strittig war nun die Frage, welche Fläche noch Wald ist und welche bebaubar ist.
Neusäß