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Regelung: Neusäß will gegen die Plakatflut vorgehen

Regelung

Neusäß will gegen die Plakatflut vorgehen

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    Wenn man den öffentlichen Straßenraum für seine privaten oder kommerziellen Zwecke nutzen will, braucht man dafür eine Genehmigung der Kommune. Besonders nützlich ist es, wenn die Kommune hierzu eine eigene Satzung hat. Mit ihr kann die Kommune in einem gewissen Rahmen bestimmen, was sie zulassen will und was nicht und wie hoch die Gebühren sind.

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