Von den jüngsten Lockerungen der Corona-Sperren in den vergangenen Tagen nicht betroffen sind die vielen Sporthallen, Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche. Das bedeutet für die zahlreichen Vereine im Landkreis, dass weiterhin Einnahmen durch den Verkauf von Speisen und Getränken wegbrechen. Besonders schwer trifft dies die Pächter von Sportheimen, die teilweise exklusive Restaurants betreiben. Ab dem kommenden Montag dürfen sie zumindest den Biergartenbetrieb wieder aufnehmen – soweit Plätze im Freien vorhanden sind.
Landkreis Augsburg