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Verkehr: Tempo 30 wird nicht begründet

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Tempo 30 wird nicht begründet

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    So sollen die Tempolimit-Schilder in Meitingen nicht aussehen. 	„Wenn einer gegen seinen Strafzettel klagt, wird ein Richter dann beurteilen, ob wir richtig entschieden haben.“
    So sollen die Tempolimit-Schilder in Meitingen nicht aussehen. „Wenn einer gegen seinen Strafzettel klagt, wird ein Richter dann beurteilen, ob wir richtig entschieden haben.“

    Nicht ganz leicht hat es die Marktgemeinde Meitingen bei der Umsetzung von Tempo 30. Seitdem das Tempolimit im April beschlossen wurde, kamen immer wieder Erläuterungen des Innenministeriums zu der Gesetzesänderung, die eine Einführung dieses Tempolimits überhaupt erst möglich gemacht hatte. Denn bis dahin konnte auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie auf Vorfahrtsstraßen kein Tempo 30 erlassen werden. Erst nach der Gesetzesänderung, die im Dezember 2016 in Kraft trat, war dies möglich, und Meitingen machte wohl als eine der ersten Gemeinden sofort Gebrauch davon. So umfasste das Tempolimit, das für die Marktgemeinde heuer im April beschlossen wurde, nicht nur Wohngebiete, sondern auch Hauptverkehrsachsen wie die Peter-Dörfler-Straße und die Schlossstraße – in beiden Straßen gilt es bereits – und die Hauptstraße, wo noch keine Schilder stehen. Letzteres hat seinen Grund, denn wie diese neue Form des Tempolimits umzusetzen ist, darüber herrschte in den vergangenen Monaten Unklarheit. Deshalb musste sich der Marktgemeinderat jetzt erneut mit dem Thema beschäftigen. Insbesondere die Fragen, ob eine zeitliche Beschränkung des Tempolimits zum Beispiel im Bereich von Schulen nötig ist und ob es mit entsprechenden Hinweisschildern wie zum Beispiel „Kindergarten“ oder „Seniorenheim“ begründet werden muss, galt es zu klären.

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