
Wer haftet für Schäden?
Ärger nach Silvester
Für die meisten ist die Silvesternacht eine schöne Erinnerung. Anders ist es, wenn bei der Feier Schäden entstanden sind. Auf über 35 Millionen Euro schätzt sie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Jahr für Jahr. Welche Versicherung wann haftet, weiß Karl Aumiller, der Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.
Für Schäden in der Wohnung, an Kleidung und Elektrogeräten ist die Hausratversicherung zuständig. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Reparaturen am Gebäude. Wer sich mit Feuerwerkskörpern verletzt, muss sich an seine Krankenversicherung wenden. Die Vollkaskoversicherung leistet dagegen Ersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt wurden. Aumiller rät, die Schäden innerhalb einer Woche melden. (mcz)
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