In der letzten Sitzung vor der Winterpause hat auch die Gemeinde Heretsried ihre Hebesätze festgelegt, die ab Januar 2025 greifen. Diese liegen bei der Grundsteuer A bei 315 Prozent, bei der Grundsteuer B bei 190 Prozent. Dazu erklärte Bürgermeister Heinrich Jäckle: „Die Hebesätze wurden aufkommensneutral festgelegt. Das bedeutet, dass die Gemeinde nicht mehr, aber auch nicht weniger an Grundsteuer einnehmen wird.“ Noch liegen nicht alle Bescheide dem Finanzamt vor.
Heretsried
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