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Landkreis Augsburg: Das gilt bei der Fahrtkostenerstattung für Schüler und ihre Eltern

Landkreis Augsburg

Das gilt bei der Fahrtkostenerstattung für Schüler und ihre Eltern

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    Das Landratsamt übernimmt in bestimmten Fällen die Fahrtkosten zur Schule.
    Das Landratsamt übernimmt in bestimmten Fällen die Fahrtkosten zur Schule. Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

    Für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass im Hinblick auf die Beförderungskosten die nächstgelegene Schule besucht wird. Das hat das Landratsamt jetzt mitgeteilt.

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