
Nächtlicher Badespaß in Unterhosen endet vor Gericht

Plus Ein junger Mann geht im Sommer mitten in der Nacht schwimmen. Allerdings ist er so betrunken, dass er danach seine Kleidung nicht mehr findet.

Es war im wahrsten Sinne des Wortes eine Schnapsidee. Mitten in der Nacht kam ein damals 19-Jähriger im westlichen Landkreis auf die Idee, mal eben baden zu gehen. Er packte seine Kleidung in einen Rucksack, sprang in Unterhosen kurz ins Wasser und wollte danach wieder heimgehen. Sein Problem: Er fand den Rucksack nicht mehr. Da er aufgrund seiner Alkoholisierung in Boxershorts orientierungslos über die Straße stolperte, rief ein Anwohner die Polizei. Und dies löste eine verhängnisvolle Kette an Ereignissen aus, die erst jetzt vor dem Amtsgericht in Augsburg endete.
Richter Günther Baumann brachte am Montag in seiner Urteilsverkündung am Ende des Prozesses die Sache auf den Punkt. "Ohne Alkohol wär das alles nicht passiert", sagte er. So aber musste sich der junge Mann wegen Widerstands und einem tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Körperverletzung verantworten. Denn gegen den Versuch der Polizei, ihn zwecks Ausnüchterung über Nacht in eine Zelle zu stecken, wehrte er sich nach Kräften. Verschärfend hinzu kam, dass der heute 20-Jährige unter offener Bewährung steht. Sieben Monate auf Bewährung stehen bereits in seinem Vorstrafenregister, da er vor einiger Zeit unter anderem mit einem Gramm Marihuana erwischt wurde. So kam es, dass nicht nur sein Verteidiger im Saal saß, sondern auch der Bewährungshelfer, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, ein Sachverständiger und die beiden Polizisten als Zeugen.
Angeklagter: "Der Heimweg war schon recht schwierig"
Reumütig und auch ein wenig kleinlaut zeigte sich der Angeklagte daher im Prozess. "Ich hatte sehr viel getrunken und wollte dann noch schwimmen gehen", schilderte er den Ablauf jener Nacht im August. Etwa zehn halbe Bier, Schnaps und weitere Mischgetränke hätte er zuvor getrunken. "Der Heimweg war schon recht schwierig", erinnerte er sich, was Richter Baumann ein kleines Lachen entlockte. Dann sei er auf die Idee gekommen, sich abzukühlen. "Ich hatte meine Klamotten in den Rucksack gepackt und bin dann in Boxershorts in den Bach gegangen." Zurück aus dem Wasser habe er sich wieder anziehen wollen, doch er konnte seinen Rucksack nicht mehr finden.
"Wir sind dann über den Notruf zum Einsatz gerufen worden", schildert ein Polizist den weiteren Ablauf. Angeblich würde eine junge Person in Unterhosen orientierungslos über die Straße laufen und ins Wasser gehen, hätte es geheißen. Vor Ort machten sich die beiden Beamten auf die Suche und fanden zunächst den Rucksack mit der Kleidung. Schließlich sei auch der Angeklagte aufgetaucht. Zwischenzeitlich hatte er sich daheim frische Sachen angezogen, um sich dann mit dem Fahrrad auf die Suche nach dem Rucksack zu machen. "Wir haben aber gesehen, dass er völlig 'verpeilt' und nicht mehr zurechnungsfähig war", sagte ein Polizist aus. Daraufhin sei es zu der Personenkontrolle gekommen, die schließlich aus dem Ruder lief.
Einem Polizisten das Knie in den Bauch gestoßen
Der junge Mann wollte sich weder durchsuchen lassen noch die Beamten zu dem Streifenwagen begleiten. "Ich habe mich bei den Polizisten freundlich dafür bedankt, dass sie meinen Rucksack gefunden haben - aber die wollten mich in Gewahrsam nehmen und in eine Ausnüchterungszelle stecken", erinnerte er sich. "Ich wollte aber nicht mit." Er hätte daher zunächst versucht, sich aus der Umklammerung der Polizisten "herauszuwinden". Als dies nicht gelang, habe er einen der Beamten sein Knie in den Bauch gestoßen. "Ich wollte aber niemanden wehtun", beteuerte der 20-Jährige und entschuldigte sich noch im Saal bei dem Polizisten.
Sachverständiger und Verteidiger versuchten in der Verhandlung die Frage zu klären, ob der Angeklagte während der Tat "verwirrt" und "nicht zurechnungsfähig" gewesen sei. Letztendlich aber gab es nur die Erkenntnis, dass der junge Mann eine "erhöhte Intoxikation" aufgewiesen hätte. Wie stark betrunken er aber in der besagten Nacht tatsächlich gewesen war, ließ sich nicht aufklären. "Auf unsere Anfrage hin hat die Staatsanwaltschaft gesagt, dass keine Blutprobe erforderlich sei", erklärte der Polizist. Eine entscheidende Rolle spielten daher bei der Urteilsfindung die Einschätzungen der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe.
Eine positive Sozialprognose
Positiv ausgewirkt hat sich vor allem die Tatsache, dass der Angeklagte bereits Kontakt zur Jugendhilfsorganisation Brücke in Augsburg gehabt hätte. Dort habe er bereits die Zusage bekommen, einen Aloha-Kurs (Alltag ohne Alkohol) zu absolvieren. Zudem trinke er nicht mehr und hielte schon seit Längerem Abstand zu illegalen Drogen, was auch sämtliche Urinproben der Vergangenheit bewiesen hätten. Auch beruflich sei er gefestigt und stehe kurz vor seiner Gesellenprüfung. Die Sozialprognose sei daher durchweg positiv zu bezeichnen. Dem stimmte auch die Staatsanwältin zu.
"Für den Angeklagten spricht, dass er sich entschuldigt hat, dass er zur Tatzeit stark betrunken war und dass es keine Verletzungen gegeben hat", sagte Eva Gofferje. Allerdings sei alles unter offener Bewährung passiert. Daher sei eine Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von insgesamt 18 Monaten auf Bewährung, 500 Euro Geldauflage sowie die verpflichtende Teilnahme am Aloha-Kurs der Brücke angemessen. Für die Verteidigung ein Strafmaß, "das zu hoch gegriffen ist". Schließlich seien die sieben Monate auf Bewährung für nur ein Gramm Marihuana bereits "sehr happig" gewesen. Ein Jahr auf Bewährung sei daher völlig angemessen.
Richter gibt mahnende Worte mit auf den Weg
Richter Baumann fällte schließlich ein salomonisches Urteil. Mit einem Jahr auf Bewährung folgte er dem Antrag der Verteidigung. Mit der Verpflichtung zur Teilnahme am Aloha-Kurs und der Geldauflage dem Antrag der Staatsanwältin. Und dem jungen Mann gab er noch ein paar mahnende Worte mit auf den Weg. "Wer Alkohol trinkt, neigt zur Straftat", sagte er. Sollte er aber seinen Alltag nüchtern meistern, "dann sollte es funktionieren". Und mit einem "Auf Nimmerwiedersehen", entließ er den sichtlich erleichterten Angeklagten.
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