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Neumünster: Trinkwasser in Neumünster muss weiter abgekocht werden

Neumünster

Trinkwasser in Neumünster muss weiter abgekocht werden

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    Das Trinkwasser in Neumünster muss abgekocht werden.
    Das Trinkwasser in Neumünster muss abgekocht werden. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbid)

    Für den Ortsteil Neumünster gilt laut Staatlichem Gesundheitsamt seit 9. Juni ein Abkochgebot. Wie das Landratsamt damals mitteilte, war der Grund eine mikrobiologische Beeinträchtigung des Trinkwassers. Demnach wurden Grenzwerte, die laut Trinkwasserverordnung gelten, überschritten. 

    Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme kann aktuell noch keine Prognose getroffen werden.

    Wasser muss in Neumünster vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden

    Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsteils Neumünster empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird.

    Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Waschen von Haaren und Gesicht sowie für das Zähneputzen sollte laut Gesundheitsamt nur abgekochtes Wasser verwendet werden

    Auf Nachfrage teilte das Augsburger Landratsamt am 18. Juni mit, dass diese Regelung weiterhin gilt. (AZ)

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