Künftig gelten für die sogenannten Corona-Spaziergänge in Augsburg schärfere Regeln. Diese hat die Stadt am Freitag in einer neuen Allgemeinverfügung festgelegt. Bei den unangemeldeten Protestzügen gilt vom 8. bis zum 10. Januar nicht nur ein Gebot zum Mindestabstand, wie es bislang der Fall war. Sofern der vorgeschriebene Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, greift nun eine Maskenpflicht. Außerdem sollten die "Spaziergänge" in dieser Zeit "nicht an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden".
Augsburg