500 statt 5000 Euro: Deutlich glimpflicher, als es das Ordnungsamt der Stadt Augsburg vorsah, ist jetzt ein 30-jähriger Künstler aus Augsburg wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz davongekommen. Weil das Augsburger Amtsgericht ihn nicht als Organisator, sondern lediglich als Teilnehmer an einer Veranstaltung sah, reduzierte es den Betrag des Bußgeldbescheides erheblich.
Prozess in Augsburg