Mehr als ein Jahr nach dem unkontrollierten Einsturz der alten Ackermann-Brücke im Zuge von Abbrucharbeiten steht fest, was zum Kollaps des Bauwerks geführt hat: Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hielten sich die Verantwortlichen der Abbruchfirma nicht an ein vorgegebenes Abbruchkonzept. Gegen den Geschäftsführer der Abbruchfirma und seinen Bauleiter hat das Amtsgericht inzwischen Strafbefehle wegen Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung erlassen.
Augsburg