
Baudenkmal zum Abbruch freigegeben - Sorgen um Gignoux-Haus


Ein historisches Bürgerhaus an der Georgenstraße muss neuer Wohnbebauung weichen. Warum die Denkmalpflege zustimmte – und sich Bürger nun Sorgen um das Gignoux-Haus machen.
Es ist ein ungewöhnlicher Fall: Ein historisches Bürgerhaus im Georgsviertel beim Dom muss neuer Wohnbebauung weichen. Das Gebäude in der Georgenstraße stammt aus dem späten 16. Jahrhundert und stand unter Denkmalschutz. Gestern war davon nur noch ein großer Haufen Ziegelsteine übrig. Nachbarn wundern sich, warum das Baudenkmal abgerissen werden durfte. Doch die Behörden haben den Abbruch genehmigt. Das ergab eine Anfrage im städtischen Baureferat.
Abriss ist Ausnahme
Wie Baureferent Gerd Merkle mitteilt, hatte das Landesamt für Denkmalpflege dem Abbruch bereits vor Jahren zugestimmt. Die erste Genehmigung sei 1993 erteilt worden. Inzwischen hat das frühere Grundstück von Kerzen Miller den Eigentümer gewechselt. Dieser habe auf der Basis des „Altbescheids“ den Abbruch erneut genehmigt bekommen. Merkle betont: „Dem Abriss eines Einzeldenkmals wird nur unter besonderen Ausnahmesituationen zugestimmt.“
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