
Ein Millionenskandal und seine Folgen


Die „S&K“-Gruppe brachte tausende Menschen um viel Geld. Geprellte Anleger klagen gegen die Unternehmen, die ihnen Geschäfte vermittelten, darunter eines aus Augsburg.
Einmal tauchte auf einer Party ein leibhaftiger Elefant auf, und auch sonst ging es auf dem Fest einigermaßen dekadent zu. Eine Blondine badete zur Schau der Gäste in einem riesigen Champagnerglas, auf den Parkplätzen standen Luxusautos. Stephan S. und Jonas K., Gründer der „S&K“-Unternehmensgruppe, protzten gern und ließen es richtig krachen. Sie hatten das Geld dazu. Es war nur nicht ihr eigenes.
Als Bilder der rauschenden Fete durch die Medien gingen, hatten bereits tausende Anleger in die Immobiliengruppe investiert, etliche auch aus der Region Augsburg – und damit Geld in falsche Hände gegeben, wie sich herausstellte. Denn die beiden Unternehmer veruntreuten Finanzen im großen Stil. Die Anleger hofften mit ihren Investitionen in die Fonds der Gruppe auf satte Rendite, stattdessen gab es massenhafte Verluste. 2015 wurden die sieben mutmaßlichen Haupttäter in dem Skandal angeklagt, damals ging die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt von einem Gesamtschaden in Höhe von 240 Millionen Euro aus. Im Laufe des Prozesses reduzierte sich der Schadensrahmen auf 90 Millionen Euro. Im März 2017 wurden die beiden Unternehmensgründer wegen Untreue zu jeweils achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Und die Anleger? Kämpfen heute vielfach immer noch darum, zumindest einen Teil ihres investierten Geldes wiederzubekommen. Sie tun dies zum Beispiel, indem sie auf privatem Wege gegen die Unternehmen und Finanzvermittler klagen, die ihnen damals die Geschäfte der S&K-Gruppe schmackhaft machten. Eines der Unternehmen, die dabei im Fokus der Anleger und ihrer Anwälte stehen, ist eine Firma aus Augsburg.
Alleine am Augsburger Landgericht kam es seit 2017 zu 18 Verfahren von Privatpersonen oder Insolvenzverwaltern gegen das Unternehmen, das nach eigenen Angaben deutschlandweit zehntausende Mandanten in Finanz- und Versicherungsfragen betreut. Meist ging es bei den Klagen um ähnliche Sachverhalte: In der Regel, heißt es vom Landgericht auf Anfrage, wird seitens der Kläger vorgetragen, dass ihnen die Geschäfte als sichere Anlage empfohlen worden seien. Das Risiko eines Totalverlustes sei bei den jeweiligen Beratungsgesprächen teilweise als unmöglich dargestellt worden, so die Darstellung der Kläger.
Rund eine Million verkaufte Container existierten wohl nicht
Es kann sich lohnen, wenn Anleger, die windigen Finanzgeschäften auf den Leim gingen, gegen die Firmen oder Privatpersonen klagen, die sie ihnen vermittelten. Haben die Vermittler über bestehende Risiken der Finanzprodukte nicht hinreichend aufgeklärt, müssen sie den Kunden möglicherweise Schadenersatz zahlen. Eine nächste Klagewelle deutet sich in einem Anlegerskandal an, der vermutlich noch einmal ein größeres Ausmaß hat: Die P&R-Gruppe bot Jahrzehnte lang folgendes Prinzip an: Die Gruppe verkaufte Anlegern Schiffscontainer, P&R übernahm die Vermietung der Transportbehälter. Die Anleger erhielten feste Mietzahlungen, nach einigen Jahre kaufte P&R die Container zum Restwert wieder zurück. 54 000 Anleger investierten auf diesem Wege insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro. Eine irre Zahl.
Das Problem: Rund eine Million verkaufte Container existierten wohl nicht; die Gruppe nutzte offenbar die Verkäufe ab 2007, um laufende Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen eines naheliegenden Betrugsverdachtes, erste Zivilklagen gegen Vermittler der Containergeschäfte laufen.
Ähnlich wie bei der Augsburger Firma, die nun von Anlegern wegen der Vermittlung von S&K-Geschäften vor Gericht gezerrt wird. Zwölf dieser Verfahren ab 2017 am Augsburger Landgericht sind inzwischen erledigt, teils durch einen Vergleich. Teils bekamen die Kläger auch vom Gericht Schadenersatz zugesprochen; einmal beispielsweise 41000 Euro, ein anderes Mal 21000 Euro. Fragen zu den Gerichtsverfahren und zu den Hintergründen der Vermittlung von S&K-Geschäften wollte das Unternehmen auf Anfrage unserer Zeitung nicht beantworten.
Die beiden Namensgeber der Gruppe, Jonas K. und Stephan S., kamen nach dem Urteilsspruch übrigens erst einmal wieder auf freien Fuß. Die Haftbefehle gegen sie wurden nach vier Jahren Untersuchungshaft aufgehoben.
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