
Entscheidet ein Gericht über die Maskenpflicht für Radler in Augsburg?

Plus Ein Augsburger Rechtsanwalt kritisiert die aktuelle Maskenpflicht für Radfahrer. Was die Stadt jetzt unternehmen möchte.

Bleibt es bei der umstrittenen Maskenpflicht für Radler in Zonen im Stadtgebiet, in denen eine generelle Maskenpflicht gilt? Die Stadt Augsburg hat jedenfalls noch keine Lösung parat. Man sei in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, sagt Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne). Sie sei die zuständige Aufsichtsbehörde, die im Zusammenwirken mit der Staatsregierung die Rechtsgrundlage zu klären habe. Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass die Auseinandersetzung um das Radeln mit Maske zum Thema für die Justiz wird.
Der Augsburger Rechtsanwalt Harald Siedler erkennt gravierende Mängel in der jetzigen Umsetzung. Siedler sagt: "Jedenfalls erscheint mir die von der Stadt Augsburg getroffene Regelung rechtswidrig, sodass ich mich entschlossen habe, das Verwaltungsgericht anzurufen, falls von der Stadt Augsburg keine Änderung vorgenommen wird." Diese Änderung könnte so aussehen, dass Radfahrer von der Maskentragepflicht ausgenommen sind, soweit sie – wie Kraftfahrzeuge – auf der Fahrbahn (oder auf Radfahrstreifen oder Radwegen) fahren, erläutert Siedler. Allerdings müsste dann die von der Stadt getroffene Allgemeinverfügung dahingehend lauten, dass sie in den ausgewiesenen Bereichen nicht für Fahrbahnen gilt. Alternativ käme auch eine Ausnahme für Radfahrer, die eine Brille tragen, in Betracht, sagt der Rechtsanwalt. Für ihn sei nicht schlüssig, warum es für Autofahrer keine generelle Maskenpflicht gebe, wenn diese jetzt explizit für Radfahrer in bestimmten Zonen gefordert werde.
Referent Erben kann die Kritik an der Maskenpflicht nachvollziehen
Dass die von Radlern geäußerte Kritik nachvollziehbar sei, hatte Referent Erben bereits Anfang der Woche bestätigt. Allerdings gebe es noch keine Entscheidung, wie die Situation aus Sicht der Stadt zu verbessern sei. Es sei weiterhin zu sehen, dass es Vorgaben des Freistaats gebe, sagte Erben am Freitag auf Anfrage.
Dass die Stadt Augsburg in ihrer Allgemeinverfügung einen Unterschied zwischen Radfahrern und Autofahrern mache, sei erklärbar, sagt Erben: "Für Autofahrer gilt die Empfehlung, eine Maske zu tragen, wenn Personen unterschiedlicher Haushalte an Bord sind." Ferner sei ein Auto ein einigermaßen geschlossenes System, "aus dem im Vergleich zu Fahrrädern, Rollern und E-Scootern Aerosole schwerer beziehungsweise kaum nach außen dringen können".
Auch die Grünen streben eine Verbesserung der Situation von Radlern an. Die Augsburger Landtagsabgeordnete Stephanie Schuhknecht fordert jedenfalls eine Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer: "Fährt eine weitere haushaltsfremde Person mit im Auto, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von der Staatsregierung nur empfohlen. Es wird außerdem explizit darauf hingewiesen, dass durch die Mund-Nasen-Bedeckung die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf, etwa durch ein Beschlagen der Brille." Diese Problematik bestehe auch bei Fahrradfahrern, sagt Schuhknecht. Gerade bei winterlichen Temperaturen entsteht durch beschlagene Brillengläser auch ein Unfallrisiko. Es sollte also auf Landesebene auch für diesen Fall eine Ausnahme für Fahrradfahrer geben. Es wäre wünschenswert, hier Infektionsschutz und Verkehrssicherheit miteinander zu vereinen und eine pragmatische Lösung zu finden.
Die Verordnung der Stadt Augsburg müsste geändert werden
Deniz Anan, mobilitätspolitischer Sprecher der Grünen-Stadtratsfraktion, meint: "Leider sieht das Landesrecht derzeit keine allgemeine Ausnahme des Fahrradverkehrs von der Maskenpflicht vor." Daher sollte man in Augsburg ausloten, wie die Maskenpflicht im Fahrradverkehr, die bislang von keiner Seite gewünscht wurde, zumindest gelockert werden könnte. Dies wäre durch eine Überarbeitung der städtischen Allgemeinverfügung für die Bereiche, in denen Maskenpflicht gilt, machbar."
Die Maskenpflicht für Radler wurde in Augsburg zum 1. Januar eingeführt. Betroffen sind Straßenzüge, in denen auch für Fußgänger eine generelle Maskenpflicht gilt.
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Update:
Laut Homepage der Stadt Augsburg (https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/vor-infektionen-schuetzen#c1069603) gilt die Maskenpflicht für Fahrradfahrer ab 11.01.21 (dort wo sie bislang galt) nicht mehr
auf Fahrbahnen, reinen Radwegen und vom Fußweg abgegrenzten Radstreifen.
Auf Fußwegen (auch mit Zusatz „Radfahrer frei“), auf kombinierten Geh- und Radwegen, auf Fahrbahnüberquerungen zwischen zwei Fußwegen, in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Zonen gilt diese Regelung weiterhin.
Mit der Aussage kann man wenigstens mal etwas anfangen. Es werden inzwischen Regeln im Stakkato Takt erlassen, ohne dass man dazu die Folgen und die Auslegungen überdenkt. Man könnte auch sagen, viele Regeln werden handwerklich schlecht gemacht, was zu fehlender Akzeptanz und überlasteten Gerichten führt.
Wieder einer der sich "berufen fühlt", das Gericht anzurufen....(sicherlich hat die Klage auch Erfolg, davon abgesehen).
Aber, wie geht es aus dem Artikel hervor: die Stadt befindet sich in Abstimmung mit der Regierung wegen der Maskenpflicht für Radfahrer.
Vielleicht ist beim Verfassen der Rechtsverordnung nur ein handwerklicher Fehler passiert, der dann korrigiert wird (bei der Masse der Regelungen wäre das kein Wunder).
Kann man da nicht abwarten bis die Abstimmung erfolgt ist? Vielleicht wird dann alles wieder gut und es kommt eine verträgliche Lösung!
Nein, man muss sofort "in der Gegend rum klagehanseln".
Ich versteh das nicht, sind wir nur noch ein Volk von Egoisten und Rechthabern? Nach dem Motto: jetzt sofort!
Ich finde die Regelung auch unglücklich, aber ich bin ein Mensch, den (auch) Geduld auszeichnet. Geduld, eine wichtige Eigenschaft, die in unserer "Ellenbogen- und Digitalgesellschaft" leider immer mehr verloren geht. Ich selbst bin Risikopatient und nehme dadurch alle Schutzvorkehrungen sehr ernst. Mit Verlaub, ich lache da nur über beschlagene Brillen von Radfahrern! Wenn das mein einziges Problem wäre....
Zwischenzeitlich steht es auch jedem Radfahrer frei in den entsprechenden Zonen sein Rad mal zu schieben wenn mit Brille die Maske beschlägt!
"Kommt Zeit, kommt Rad (ohne Maske)"! Falls nicht, kann man immer noch klagen, oder?
Nix für Ungut!
Will ein FDP Mensch wieder klagen?
Ich habe Verständnis für die Fahrradfahrer, da ich selbst einer bin. Mit Brille ist es sehr schwierig.
Ich trage Kontaktlinsen und schon vor Corona hatte ich eine Maske mit Aktivkohlefilter, weil ich die Autoabgase an der Haunstetter/Königsbrunner Straße kaum ertrage und davon machmal Brechreiz bekomme. Leider reizt der Feinstaub meine Lunge.
Autofahrer selbst haben in ihren Fahrzeugen Aktivkohlefilter und merken daher gar nicht, was mit diesen Abgasen verursacht wird....
Und wenn ich als Fußgänger, auch da beschlagen Brillen, wegen fehlender Klarsicht stolpere, auf eine Katze trete (dann habe ich PETA am Hals) usw..? :-)
Ein Fußgänger, ein Radfahrer, ein Autofahrer, alle drei sind Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Bedingungen.
Warum dann eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, wie von der Grünen Landtagsabgeordneten Stephanie Schuhknecht beschrieben ?
Wollen die Grünen Menschen Radfahrer und Autofahrer mit Masken schikanieren ?
>> Für ihn sei nicht schlüssig, warum es für Autofahrer keine generelle Maskenpflicht gebe, wenn diese jetzt explizit für Radfahrer in bestimmten Zonen gefordert werde. <<
Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt, dass Autofahrer niemandem mit unter einem Meter Abstand ins Gesicht atmen, im Winter mit geschlossenen Fenstern fahren und vielfach auch Filter im Lüftungssystem des Fahrzeuges haben.