Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Entscheidet ein Gericht über die Maskenpflicht für Radler in Augsburg?

Augsburg
09.01.2021

Entscheidet ein Gericht über die Maskenpflicht für Radler in Augsburg?

Die Maskenpflicht für Radler in ausgewiesenen Zonen bleibt ein Diskussionsthema. Werden sich die Gerichte nun damit befassen?
Foto: Peter Fastl

Plus Ein Augsburger Rechtsanwalt kritisiert die aktuelle Maskenpflicht für Radfahrer. Was die Stadt jetzt unternehmen möchte.

Bleibt es bei der umstrittenen Maskenpflicht für Radler in Zonen im Stadtgebiet, in denen eine generelle Maskenpflicht gilt? Die Stadt Augsburg hat jedenfalls noch keine Lösung parat. Man sei in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, sagt Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne). Sie sei die zuständige Aufsichtsbehörde, die im Zusammenwirken mit der Staatsregierung die Rechtsgrundlage zu klären habe. Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass die Auseinandersetzung um das Radeln mit Maske zum Thema für die Justiz wird.

Der Augsburger Rechtsanwalt Harald Siedler erkennt gravierende Mängel in der jetzigen Umsetzung. Siedler sagt: "Jedenfalls erscheint mir die von der Stadt Augsburg getroffene Regelung rechtswidrig, sodass ich mich entschlossen habe, das Verwaltungsgericht anzurufen, falls von der Stadt Augsburg keine Änderung vorgenommen wird." Diese Änderung könnte so aussehen, dass Radfahrer von der Maskentragepflicht ausgenommen sind, soweit sie – wie Kraftfahrzeuge – auf der Fahrbahn (oder auf Radfahrstreifen oder Radwegen) fahren, erläutert Siedler. Allerdings müsste dann die von der Stadt getroffene Allgemeinverfügung dahingehend lauten, dass sie in den ausgewiesenen Bereichen nicht für Fahrbahnen gilt. Alternativ käme auch eine Ausnahme für Radfahrer, die eine Brille tragen, in Betracht, sagt der Rechtsanwalt. Für ihn sei nicht schlüssig, warum es für Autofahrer keine generelle Maskenpflicht gebe, wenn diese jetzt explizit für Radfahrer in bestimmten Zonen gefordert werde.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

10.01.2021

Update:

Laut Homepage der Stadt Augsburg (https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/vor-infektionen-schuetzen#c1069603) gilt die Maskenpflicht für Fahrradfahrer ab 11.01.21 (dort wo sie bislang galt) nicht mehr

auf Fahrbahnen, reinen Radwegen und vom Fußweg abgegrenzten Radstreifen.

Auf Fußwegen (auch mit Zusatz „Radfahrer frei“), auf kombinierten Geh- und Radwegen, auf Fahrbahnüberquerungen zwischen zwei Fußwegen, in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Zonen gilt diese Regelung weiterhin.

10.01.2021

Mit der Aussage kann man wenigstens mal etwas anfangen. Es werden inzwischen Regeln im Stakkato Takt erlassen, ohne dass man dazu die Folgen und die Auslegungen überdenkt. Man könnte auch sagen, viele Regeln werden handwerklich schlecht gemacht, was zu fehlender Akzeptanz und überlasteten Gerichten führt.

09.01.2021

Wieder einer der sich "berufen fühlt", das Gericht anzurufen....(sicherlich hat die Klage auch Erfolg, davon abgesehen).
Aber, wie geht es aus dem Artikel hervor: die Stadt befindet sich in Abstimmung mit der Regierung wegen der Maskenpflicht für Radfahrer.
Vielleicht ist beim Verfassen der Rechtsverordnung nur ein handwerklicher Fehler passiert, der dann korrigiert wird (bei der Masse der Regelungen wäre das kein Wunder).
Kann man da nicht abwarten bis die Abstimmung erfolgt ist? Vielleicht wird dann alles wieder gut und es kommt eine verträgliche Lösung!
Nein, man muss sofort "in der Gegend rum klagehanseln".
Ich versteh das nicht, sind wir nur noch ein Volk von Egoisten und Rechthabern? Nach dem Motto: jetzt sofort!
Ich finde die Regelung auch unglücklich, aber ich bin ein Mensch, den (auch) Geduld auszeichnet. Geduld, eine wichtige Eigenschaft, die in unserer "Ellenbogen- und Digitalgesellschaft" leider immer mehr verloren geht. Ich selbst bin Risikopatient und nehme dadurch alle Schutzvorkehrungen sehr ernst. Mit Verlaub, ich lache da nur über beschlagene Brillen von Radfahrern! Wenn das mein einziges Problem wäre....
Zwischenzeitlich steht es auch jedem Radfahrer frei in den entsprechenden Zonen sein Rad mal zu schieben wenn mit Brille die Maske beschlägt!
"Kommt Zeit, kommt Rad (ohne Maske)"! Falls nicht, kann man immer noch klagen, oder?
Nix für Ungut!

09.01.2021

Will ein FDP Mensch wieder klagen?

09.01.2021

Ich habe Verständnis für die Fahrradfahrer, da ich selbst einer bin. Mit Brille ist es sehr schwierig.
Ich trage Kontaktlinsen und schon vor Corona hatte ich eine Maske mit Aktivkohlefilter, weil ich die Autoabgase an der Haunstetter/Königsbrunner Straße kaum ertrage und davon machmal Brechreiz bekomme. Leider reizt der Feinstaub meine Lunge.
Autofahrer selbst haben in ihren Fahrzeugen Aktivkohlefilter und merken daher gar nicht, was mit diesen Abgasen verursacht wird....

10.01.2021

Und wenn ich als Fußgänger, auch da beschlagen Brillen, wegen fehlender Klarsicht stolpere, auf eine Katze trete (dann habe ich PETA am Hals) usw..? :-)

09.01.2021

Ein Fußgänger, ein Radfahrer, ein Autofahrer, alle drei sind Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Bedingungen.

Warum dann eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, wie von der Grünen Landtagsabgeordneten Stephanie Schuhknecht beschrieben ?
Wollen die Grünen Menschen Radfahrer und Autofahrer mit Masken schikanieren ?

09.01.2021

>> Für ihn sei nicht schlüssig, warum es für Autofahrer keine generelle Maskenpflicht gebe, wenn diese jetzt explizit für Radfahrer in bestimmten Zonen gefordert werde. <<

Die allgemeine Lebenserfahrung lehrt, dass Autofahrer niemandem mit unter einem Meter Abstand ins Gesicht atmen, im Winter mit geschlossenen Fenstern fahren und vielfach auch Filter im Lüftungssystem des Fahrzeuges haben.