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  3. Augsburg: Erbbaurecht: Die Stadt will den Bau von Wohnungen billiger machen

Augsburg
07.12.2020

Erbbaurecht: Die Stadt will den Bau von Wohnungen billiger machen

Die Stadt will eigene Grundstücke künftig verstärkt in Erbpacht vergeben, um Bauherren für den Moment von hohen Kaufpreisen für Boden zu entlasten.
Foto: Peter Fastl (Symbolbild)

Plus Die Stadt Augsburg will künftig mehr Wohn-Grundstücke verpachten, anstatt sie zu verkaufen. Das soll Bauherren entlasten. Doch wie stark wird die Wirkung sein?

Die Stadt wird eigene Grundstücke, die sie zur Wohn-Bebauung freigibt, künftig verstärkt in Erbpacht vergeben, statt sie zu verkaufen. Beim Erbbaurecht kauft der Bauherr den Boden, auf dem er sein Haus errichtet, nicht, sondern zahlt an die Stadt über die nächsten Jahrzehnte einen jährlichen Erbpachtzins, sozusagen als Benutzungsgebühr. Die Grünen hatten im Wahlkampf die verstärkte Vergabe von Grundstücken in Erbpacht gefordert.

Beim Thema Erbbaurecht drohte in Augsburg ein Bürgerbegehren

Der Vorteil: Beim Bau eines Hauses fallen für die Bauherren erst einmal keine Kosten für den Grundstückskauf an. Die gestiegenen Grundstückspreise sind zu einem großen Teil für die gestiegenen Immobilienpreise in Augsburg verantwortlich. Zuletzt hatte die Wählervereinigung "Augsburg in Bürgerhand" ein Bürgerbegehren zur Durchsetzung von Erbbaurecht auf städtischen Bauflächen angedroht. Man sei mit dem Vorgehen der Stadt prinzipiell zufrieden, so Stadtrat Bruno Marcon als Reaktion auf einen kürzlich gefassten Beschluss zum Erbbaurecht. "Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Marcon.

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Die Diskussion ist geschlossen.

08.12.2020

Schuld daran sind auch die Käufer, die offensichtlich immer noch dazu bereit sind, jeden noch so schwachsinnigen Preis zu bezahlen. So auch erlebt, jemand stellt in ein kleines Appartement Baujahr 1990 eine Einbauküche und ein paar Möbel rein und will dann 6500€ pro Quadratmeter.
Sicherheit kann die Stadt Augsburg den Käufern von Immobilien auf Erbpachtgrund nur dann geben, wenn die Pacht bei jedem Besitzerwechsel der Immobilie wieder auf 99 Jahre verlängert wird.