Die Stadtregierung will künftige Debatten um das Ruhegehalt von Alt-Oberbürgermeistern vermeiden. Deshalb wurde nun ein Automatismus eingeführt. Verleiht der Stadtrat einem scheidenden Rathaus-Chef den Titel Alt-OB, so soll damit, sofern sonst nichts dagegen spricht, gleich auch das Anrecht auf ein Ruhegehalt verbunden sein – und zwar ganz unabhängig vom Alter des Alt-OB. Man kann das rechtlich sicher so regeln. Die Frage ist aber, ob es auch politisch klug ist, dass zu tun.
Augsburg
Geheimniskrämerei um das OB-Gehalt in Augsburg ist schlecht
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