„Frau Richterin“, hebt der Franz gleich zu Beginn der Verhandlung zu einer Verteidigungsrede an. „Ich hatte kein Geld mehr. Und ich brauchte etwas zu essen. Ja, soll ich denn zum Klauen gehen?“ Der Franz, 61, arbeitslos seit der Pleite einer Firmengruppe und nun Hartz-IV-Empfänger, ist – justizmäßig gesehen – nur ein kleiner Fisch, nicht vorbestraft. Und drei Fische – zwei Barben und eine Forelle – die er im Lech bei der MAN-Brücke geangelt hatte, sind ihm zum Verhängnis geworden. So hat er einen Strafbefehl wegen Fischwilderei über 1150 Euro bekommen. Dagegen wehrt er sich: „Das kann ich nicht bezahlen“.
Augsburg