Mann schlägt am Hauptbahnhof wahllos auf Passanten ein
Ein Mann hat in Augsburg wahllos auf Passanten eingeschlagen. Bislang haben sich sechs Betroffene bei der Polizei gemeldet.
Am Freitag wurde gegen Mittag nahe dem Augsburger Hauptbahnhof ein Mann festgenommen, der wahllos auf Passanten eingeschlagen haben soll. Gegen 12.50 Uhr kam es zu einem Vorfall am Vorplatz des Hauptbahnhofs. Ein 27-jähriger Eritreer soll dort nach Polizeiangaben zunächst mit einem bislang unbekannten Mann in Streit geraten sein. Anschließend soll der 27-Jährige dann scheinbar wahllos auch auf vorbeigehende, unbeteiligte Passanten eingeschlagen und diese zum Teil leicht verletzt haben.
Der Angreifer wurde kurz danach in der Halderstraße von Polizisten festgenommen. Die Beamten überwältigten ihn, rangen ihn zu Boden und fesselten ihn. Danach brachten sie den Mann zur Polizeiinspektion Mitte. Die Hintergründe der Tat seien bislang nicht bekannt, so ein Polizeisprecher. Vermutet wird, dass der 27-jährige Asylbewerber sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben könnte. Bislang haben sich sechs Personen bei der Polizei gemeldet, die von dem Mann attackiert worden sind.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.
Wenn er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden hat gehört er in die Psychiatrie, wenn kein psychischer Ausnahmezustand vorliegt gehört er in den Strafvollzug bzw. Abschiebehaft. So einfach ist das. Gute Besserung an die geschädigten Personen.