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Erneut Tote nach russischen Raketenangriffen
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Augsburg
19.01.2021

Mit Tempo 130 durch Augsburg gerast: Zwei Autofahrer werden verurteilt

Zwei Männer wurden wegen eines illegalen Autorennens vor dem Augsburger Amtsgericht verurteilt.
Foto: Pleul/dpa (Symbolbild)

Plus An einem Sonntagmorgen sieht eine Polizeistreife in Augsburg plötzlich zwei Autos vorbeischießen. Die Beamten nehmen die Verfolgung auf. Der Fall landete nun vor Gericht.

Sonntagmorgen gegen 4.30 Uhr Ende Juni 2020: Eine Polizeistreife wartet an der roten Ampel in der Deutschenbaurstraße, Kreuzung Ackermannstraße. Plötzlich sehen die beiden Beamten, wie zwei Autos nebeneinander auf der Ackermann-Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit stadtauswärts "vorbeischießen". Erlaubt ist hier Tempo 60. Die Beamten beschließen, hinterherzufahren und zu schauen, was los ist. So berichten es die Polizisten nun als Zeugen vor Richterin Kerstin Meurer. Nur, das mit dem Hinterherfahren gestaltet sich als schwierig. Der 190-PS-Diesel des Streifenwagens kann den vorausfahrenden Boliden nicht folgen. Erwischt wurden die Raser aber trotzdem.

Die Sportwagen beschleunigten so schnell, dass ein Polizeistreifenwagen kaum hinter kam.
Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

Teuer zu stehen kommt zwei Männern eine rasante Fahrt in ihren hoch motorisierten Autos auf der Bürgermeister-Ackermann-Straße an einem frühen Morgen. Weil das Augsburger Amtsgericht die Tour als illegales Autorennen wertete, wurden jeweils 3600 Euro Bußgeld sowie halbjährige Führerscheinsperren verhängt.

Illegales Autorennen in Augsburg mit 390- und 410-PS-starken Autos

410 PS beträgt, so wird später festgestellt, die Leistung des BMW M2, den der 22-jährige Angeklagte, Mechaniker aus Augsburg, fährt. Das zweite Fahrzeug, ein Mercedes AMG, hat 390 PS, am Steuer sitzt der zweite Angeklagte, ein 28-jähriger Bauleiter aus Stadtbergen. Bis auf Tempo 130 habe man beschleunigen müssen, um den Abstand nicht immer größer werden zu lassen, so die Polizisten. Da stehen die beiden Sportwagen bereits an der Haltelinie der Kreuzung Ackermann-Straße/B 17. Die Polizei hält hinter den beiden Pkw, die an der roten Ampel warten. Die Beamten notieren die Kennzeichen.

Die Ampel springt auf Grün, der BMW und der Mercedes düsen Seite an Seite davon, Vollgas vermuten die Polizisten. Erneut beschleunigt der Streifenwagen auf der ansonsten noch leeren vierspurigen Straße auf annähernd Tempo 120, um nicht komplett abgehängt zu werden. Als die beiden Sportwagen an der nächsten Ampel nach links in die Stadtberger Hagenmähderstraße abbiegen, gelingt es den Polizeibeamten, zunächst den Fahrer des BMW, später auch den Halter des Mercedes ausfindig zu machen.

Die Autofahrer widersprechen den Führerscheinsperren

Beide erhalten Anzeigen. Einem folgenden Strafbefehl mit Geldbußen und Führerscheinsperren widersprechen die beiden Fahrer, weswegen es jetzt zur Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Beide Angeklagten machen keine Angaben. Für Staatsanwalt Robert Birkner ist nach der Beweisaufnahme klar: Es habe ein illegales Autorennen stattgefunden, so wie er es angeklagt hat. Birkner fordert jeweils Geldbußen in Höhe von 3600 Euro von den beiden Angeklagten, zudem eine noch mindestens halbjährige Führerscheinsperre, nachdem beide Angeklagten ihre Scheine bereits seit fast vier Monaten nicht mehr besitzen.

Verteidiger fordern vor Augsburger Amtsgericht Freisprüche

Ganz anders als der Staatsanwalt die Einschätzung der Verteidiger Florian Schmidtke und Karl-Wilhelm Schuhmacher: Beide fordern für ihre Mandanten Freisprüche. Ein Autorennen habe es nie gegeben. Beide Männer würden sich nicht kennen, hätten keine Verabredungen zu einem Wettbewerb getroffen. Auch habe es keine rennen-typischen Fahrweisen wie Überholvorgänge, Spurwechsel oder Ausweichmanöver gegeben. Es seien einfach nur zwei Autos mit lautem Motor und Auspuff schnell nebeneinander gefahren. Möglicherweise ja auch zu schnell, aber das Beweismittel, die Tempo-Schätzung durch die beiden Polizisten, würde den Anforderungen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens nicht genügen. Und schon gar nicht den Vorwurf eines Rennens erlauben.

Das Radarfoto, herausgegeben zeigt ein weißes Pferd auf dem Schullendamm in Meppen, das von einer Koppel ausgebrochen war.
11 Bilder
Die skurrilsten Radarfotos
Foto: Landkreis Emsland

Wie die Richterin den Fall beurteilte

Das sah Richterin Meurer in ihrem Urteil allerdings anders. Sie folgte der Forderung des Staatsanwalts, verurteilte beide Angeklagte wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen und verhängte Bußgelder in Höhe von jeweils 3600 Euro sowie weitere sechs Monate Führerscheinsperre. Nach Worten der Richterin sei laut Gesetzgeber der Wettbewerbscharakter für illegale Autorennen entscheidend. Weitere Verkehrsverstöße zum zu schnellen Fahren seinen nicht erforderlich. Die Verabredung zu einem Rennen könne laut Gesetzgeber auch ohne direkte mündliche Absprache allein aus der Situation heraus und entsprechendem Bemühen erfolgen. Das sah die Richterin in dem Fall gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Diskussion ist geschlossen.

19.01.2021

Die sind nur zufällig zur selben Zeit nebeneinander gestanden und sind auch nur ganz zufällig beide viel zu schnell gefahren. Ohne Absicht - ganz echt!!! Unglaublich, wie dreist hier gelogen wird. Auch ich denke, dass die Strafen bei solchen Vergehen viel zu milde sind.

19.01.2021

Die richtige Strafe für solche Leute wäre, dass sie zuschauen dürfen wie ihr Fahrzeuge in der Schrottpresse zum Würfel geformt werden. Anschließend werden die Führerscheine verbrannt. Damit wird den beiden jede Möglichkeit genommen, das Leben anderer Menschen fahrlässig zu gefährden.
Entschuldigung für die Polemik, aber ich finde es schon mehr als bedenklich, wenn die beiden nach einem halben Jahr Führerscheinsperre wieder auf die Menschheit losgelassen werden.

19.01.2021

Da kann man sich nur anschließen und muss sich gleichzeitig über die Rechtsanwälte wundern.

19.01.2021

Ich finde es auch bedenklich, dass die dann wieder mit Pkws mit 400 PS (Wieso braucht man überhaupt soviel im öffentlichen Straßenverkehr?) führen dürfen. Eine 10-jährige Begrenzung auf 75 PS-Pkws würde auch nicht schaden.

Die Tatwerkzeuge gehören auch eingezogen. Autorennen sind Straftaten. Und diese waren das Hauptwerkzeug dafür.

Die Herrn Rechtsanwälte haben scheinbar nichts mitbekommen, dass auch ihre Fahrweise (grob verkehrswidrig und rücksichtlos zum Zweck eienr möglichst hohen Geschwindigkeit) als Rennen angesehen wird.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/illegale-autorennen/