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Augsburg
18.08.2019

Polizei erwischt sieben betrunkene E-Scooter-Fahrer

Für E-Scooter-Fahrer gelten die selben Regeln, wie für andere Kraftfahrzeugfahrer. Darauf weist die Polizei hin.
Foto: Bernd Hohlen

Bei nächtlichen Polizeikontrollen versucht ein E-Scooter-Fahrer zunächst abzuhauen, dann schläft er ein. Auf was die Polizei in dem Zusammenhang hinweist.

Betrunken auf zwei kleinen Reifen unterwegs: Die Polizei hat am Wochenende sieben Männer angehalten, die alkoholisiert auf E-Scootern durch die Stadt fuhren. Einer fiel den Beamten am Samstagmorgen um 3.45 Uhr auf, als er durch die Fußgängerzone Annastraße rollte. Denn beim Anblick der Polizei ließ der Mann sofort den E-Scooter mit aktivierter Fahrt an einem Kaufhaus zurück und flüchtete zu Fuß. Es dauerte nicht lange, da war der 19-Jährige gefunden – mit diversen Verletzungen. Laut Polizei ließen sie auf einen Sturz schließen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Da der Betrunkene während der Anzeigenaufnahme immer wieder einschlief, wurde ein Rettungswagen gerufen.

Auch in der Jakoberwallstraße wurde in den frühen Samstagmorgenstunden ein 20-Jähriger auf einem E-Scooter kontrolliert. Seine Fahrt war damit zugleich beendet. Denn nach Angaben der Polizei war er mit knapp einer Promille alkoholisiert. Das war noch nicht genug an Verkehrssündern auf zwei Rädern.

Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer in Gögginger Straße

In der Gögginger Straße zog die Polizei am Sonntag zwischen ein und vier Uhr nachts insgesamt fünf Verkehrsteilnehmer im Alter zwischen 18 und 31 Jahren heraus. Sie alle waren unter Alkoholeinfluss auf E-Rollern unterwegs. Bei einem 18-Jährigen sowie einem 29-Jährigen ergab der freiwillige Atemalkoholtest weit über ein Promille Alkohol. Alle erwarten nun Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Darauf weist Augsburger Polizei beim Thema E-Scooter hin

Die Polizei nutzt die Vorfälle für einen Hinweis zum Thema E-Scooter. Da es sich um Kraftfahrzeuge handele, gelten auch die Regeln zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Bereits ab 0,3 Promille könne eine Straftat vorliegen, wenn sich der Betroffene als alkoholbedingt fahruntüchtig erweist. In der Probezeit nach Führerscheinerwerb oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gelte die 0,0 Promille-Grenze. Auch die Handynutzung sei auf dem Gefährt verboten.

Da Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge sind, betrage das Bußgeld, so die Polizei, 100 Euro. Zudem gebe es einen Punkt im Fahreignungsregister. Bei Gefährdungen oder einem Unfall werde ein Bußgeld von 150 bis 200 Euro fällig sowie zwei Punkte. Die Polizei appelliert außerdem an E-Scooter-Nutzer freiwillig einen Helm zu tragen. Gesetzlich sind die Fahrer dazu nicht verpflichtet.

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