Prozess in Augsburg: Paketfahrer als Scheinselbstständige
Ein Subunternehmer hinterzog rund 350.000 Euro Sozialabgaben. Eine Klage beim Sozialgericht bringt den Fall ins Rollen.
Die Zahl klingt unglaublich: Jeden Tag schicken Deutschlands Paketdienste sage und schreibe zehn Millionen Sendungen auf Reise. Es sind dann zumeist die Fahrer von Subunternehmern, die Pakete und Päckchen von Online-Bestellungen letztendlich zu den Empfängern bringen. Und das häufig zu unsozialen Bedingungen als sogenannte Scheinselbstständige, für die keinerlei Sozialabgaben bezahlt werden. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Roland Fink urteilte jetzt in einem Fall, bei dem der Subunternehmer eines Paketdienstes rund 350.000 Euro an Sozialabgaben und Beiträgen für die Unfallversicherung veruntreute.
Gleich zu Beginn der Beweisaufnahme macht Richter Fink klar, dass es sich bei dem Verfahren keineswegs um einen Einzelfall handelt: „Der Paketausfahrer ist der Musterentwurf eines Scheinselbstständigen.“ Angeklagt sind der 51-jährige Prokurist des inzwischen pleitegegangenen Kleintransportunternehmens und seine Schwester, 49, die er auf dem Papier als Geschäftsführerin angestellt hatte. Im Jahr 2010 war der bei einer Spedition beschäftigte Angeklagte von einem großen Paketdienst angefragt worden, ob er sich nicht als Subunternehmer selbstständig machen wolle. Was er dann auch tat. Er übernahm, wie Richter Fink es später ausdrückt, „ein fertiges System, das auf dem Silbertablett dargeboten war“.
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