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  3. Augsburg: Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren in Augsburg weiter?

Augsburg
23.10.2020

Wie geht es mit dem Wohn-Bürgerbegehren in Augsburg weiter?

Die Stadt soll Bodenspekulation verhindern, indem sie kommunale Grundstücke nur noch in Erbpacht vergibt.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Symbolfoto)

Plus Mitinitiator und Stadtrat Bruno Marcon sieht nun die Stadt Augsburg am Zug, was das Thema Erbbaurecht betrifft. Sein Ziel: städtisches Bauland soll nicht mehr verkauft werden.

Die Wählervereinigung "Augsburg in Bürgerhand" und ihr Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfte künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung.

Was sagt der Augsburger Stadtrat zu der Forderung?

Bei diesem Modell darf man als Bauherr das Grundstück bebauen, ohne es zu kaufen und die momentan teils erheblichen Bodenpreise zu bezahlen. Dafür muss man für die Dauer des Vertrags (häufig 100 Jahre) eine jährliche Gebühr bezahlen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.10.2020

>> Stadtrat Bruno Marcon fordern von der Stadt konkrete Schritte, was die Vergabe von städtischen Grundstücken für Wohnbauzwecke betrifft. Bauland in städtischer Hand dürfte künftig nicht mehr verkauft werden, sondern solle an Bauherren nur noch in Erbpacht vergeben werden, so die Forderung. <<

Erbbaurecht ist nur Scheineigentum - besser mieten und flexibel bleiben!

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Wird-Wohnen-fuer-diese-Augsburger-bald-zu-teuer-id55452851.html

>> Dabei gehört das Haus zwar ihr, aber der Boden, auf dem es steht, dem Freistaat Bayern. Der Vertrag über die Nutzung des Grundstücks, im Jahr 1923 geschlossen, läuft Mitte 2021 ab. Doch bisher hat sich der Freistaat nicht dazu geäußert, wie es für Siemes weitergehen soll. So wie es aussieht, kommen auf sie und ihre Nachbarn aber erhebliche Zahlungen zu. <<

Der einzig vernünftige Ansatz wäre ein neues Rechtskonstrukt mit einem unbefristeten, durch den Staat als Vermieter nur bei Zahlungsrückständen kündbaren Mietvertrag für das Grundstück, der bis zum Abriss des gebauten Hauses läuft.