Moritz Bißwanger, 24, hat Spitzennoten. Vor Kurzem bestand der Jurastudent an der Uni Augsburg erfolgreich sein erstes Staatsexamen. Jetzt will er seinen Doktor machen. Doch Bißwanger, der blind ist, steht vor einem großen Problem: Er braucht einen Helfer, der ihn im Wissenschaftsbetrieb unterstützt. Bislang hatte er einen Zivildienstleistenden an seiner Seite. Der Bezirk Schwaben will ihm aber keine Assistenzkraft mehr finanzieren. Das Argument: Bei einer Promotion handele es sich um keinen beruflichen Abschluss, sondern um eine Weiterbildung. Deshalb gebe es auch keinen rechtlichen Anspruch auf eine Hilfe.
Universität Augsburg