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Augsburg: Bürgerbegehren zur Stadtwerkefusion: Stadt will Urteil

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Bürgerbegehren zur Stadtwerkefusion: Stadt will Urteil

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    Trotz der Ablehnung des ersten Bürgerbegehrens kam es 2015 zum Bürgerentscheid über die Stadtwerke-Fusion, weil die Initiatoren um Bruno Marcon (rechts) ein zweites Begehren nachschoben.
    Trotz der Ablehnung des ersten Bürgerbegehrens kam es 2015 zum Bürgerentscheid über die Stadtwerke-Fusion, weil die Initiatoren um Bruno Marcon (rechts) ein zweites Begehren nachschoben. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Kritik des Verwaltungsgerichtshofs an der Stadt Augsburg für ihre Ablehnung des ersten Bürgerentscheids zur Stadtwerkefusion im Jahr 2015 wird Folgen haben. Nachdem die Richter in der Verhandlung am Mittwoch erklärt hatten, dass sie die damalige Stadtrats-Entscheidung für nicht rechtmäßig halten, stand zunächst eine Einstellung des Verfahrens im Raum. Die Stadt hätte dazu aber wohl ihre damalige Entscheidung zurücknehmen müssen. Das wird nicht passieren. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) erklärte am Donnerstag, dass er Wert auf ein schriftliches Urteil mit Begründung legt.

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