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Justiz: Der Blumenmaler entgeht dem Gefängnis

Justiz

Der Blumenmaler entgeht dem Gefängnis

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    Der Maler der Augsburgblume muss doch nicht ins Gefängnis.
    Der Maler der Augsburgblume muss doch nicht ins Gefängnis. Foto: Michael Schreiner

    Nachts in der Augsburger Innenstadt. Passanten beobachten drei Jugendliche, die mit Farbspraydosen Hauswände und mindestens 17 geparkte Autos besprühen. Der Polizei gelingt es, die 16 und 17 Jahre alten Täter wenig später festzunehmen. Sie haben frische Farbspuren an ihren Händen.

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