Ärger um eine Flugreise in die USA. Mit dem Fall hatte sich jetzt das Amtsgericht Augsburg zu befassen. Um möglichst schnell und problemlos in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu gelangen, wollte der Kläger unbedingt einen Flug ohne Zwischenlandung von München nach Los Angeles buchen. Darauf legte er bei der Beratung in einem Augsburger Reisebüro besonderen Wert und wollte auch die damit anfallenden höheren Kosten in Kauf nehmen.
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