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Augsburg: Firma schleppte rechtswidrig Auto ab

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Firma schleppte rechtswidrig Auto ab

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    Wenn ein Auto abgeschleppt wird, ist das für die Halter der Fahrzeuge oft eine unangenehme Situation. Nicht immer ist das zuständige Abschleppunternehmen dabei im Recht, wie ein Zivilprozess in Augsburg zeigte.
    Wenn ein Auto abgeschleppt wird, ist das für die Halter der Fahrzeuge oft eine unangenehme Situation. Nicht immer ist das zuständige Abschleppunternehmen dabei im Recht, wie ein Zivilprozess in Augsburg zeigte.

    Die Journalistin Marilis Kurz-Lunkenbein und ihr Ehemann Richard Kurz, 63, ein ehemaliger Gewerkschaftssekretär, sind durchaus kritische Geister. Sie lassen sich nicht alles gefallen. Ihr Motto „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt“ hat auch im Streit mit einem Augsburger Abschleppunternehmer Früchte getragen. Das Amtsgericht hat eine kostenpflichtige Abschleppaktion der Firma für rechtswidrig erklärt. Es ist einer der seltenen Fälle, bei der die Justiz sich auf die Seite des Autofahrers geschlagen hat.

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