
Kleiner „Knigge“ für die Grabgestaltung
Wie die letzte Ruhestätte eines Toten aussehen darf, ist streng geregelt. Was die Satzung über Tomaten sagt
Eine Frau, die auf dem Grab ihrer Großeltern Tomaten pflanzte, löste vor Kurzem in Neuburg eine Debatte aus: Die zuständige Referentin fand das pietätlos und wollte Obst- und Gemüsepflanzen auf Gräbern grundsätzlich verbieten. Sie scheiterte im Stadtrat. In Augsburg wäre es laut Helmut Riedl vom Friedhofsamt grundsätzlich zulässig, Tomaten oder andere Obst- und Gemüsesorten zu pflanzen. Denn in der Friedhofssatzung ist nur festgelegt, welche Höhe die Bepflanzung eines Grabes haben sollte, nicht aber, welche Blumen erlaubt sind und welche nicht.
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