Der Prozess gegen einen Zahnarzt aus München, dem vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Geiselnahme vorgeworfen wird, ist wie geplant fortgesetzt worden. Ein 35 Seiten umfassender Befangenheitsantrag, den Verteidiger Richard Beyer zu Prozessbeginn gegen den Vorsitzenden Richter Roland Christiani und eine Beisitzerin gerichtet hatte, ist zurückgewiesen worden. Die weiteren, nicht am Verfahren teilnehmenden Richter der 3. Kammer, hielten die Besorgnis der Befangenheit für unbegründet.
Prozess in Augsburg