Es ging eigentlich um nicht besonders viel, wenn man andere Gerichtsverhandlungen als Maßstab nimmt. Sondern um geringe Geldstrafen. Wer am Mittwoch im Strafjustizzentrum auftauchte, konnte angesichts des öffentlichen Interesses allerdings den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen Mordprozess. Tatsächlich war der Fall nicht aufgrund der möglichen Strafhöhe ungewöhnlich, sondern aufgrund der anklagten Straftat. „Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ lautete sie. Ein illegales Autorennen also, das sich 2017 auf der B 17 abgespielt haben soll. Genauer: am 14. Oktober 2017.
Augsburg