Bei den Angebotsstreifen handelt es sich um Fahrradstreifen auf der Straße, die aber von Autos befahren werden dürfen, wenn es andernfalls zu eng würde. „Das muss aber mit Rücksicht auf Fahrradfahrer geschehen“, so Tiefbauamtsleiter Josef Weber. Anders als Radfahrstreifen sind diese Angebotsstreifen nicht mit durchgängigen, sondern mit gestrichelten Linien abgegrenzt.
Göggingen/Inningen