Hessing und Josefinum: Betreuung von Kindern am SPZ wird zur Hängepartie
Plus Hessing kämpft um sein Sozialpädiatrisches Zentrum, das es ans Josefinum abgeben musste. Wie der neue Träger die Diskussionen bewertet. Eltern müssen sich bereits umstellen.
Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und schweren Behinderungen benötigen großen Zuspruch und intensive Betreuung. Für Eltern sind Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) eine wichtige Anlaufstation. 150 Zentren gibt es bundesweit. In Augsburg hatte die Hessing-Stiftung seit dem Jahr 2012 die Aufgaben übernommen. Seit Jahresbeginn ist nun das Klinikum Josefinum zuständig. Warum es den Trägerwechsel gegeben hat, bleibt weiter undurchsichtig. Die Hessing-Stiftung wartet auf eine Begründung, um danach juristisch begründet vorzugehen. Das Josefinum hat unterdessen seine Tätigkeit aufgenommen. Beide Häuser kümmern sich weiterhin um die Betreuung der Kinder. Allerdings gibt es Vorgaben, die Hessing in der täglichen Arbeit bereits ausbremsen. Der Streit um das SPZ wird zur Hängepartie.
So ist die Situation jetzt bei Hessing
Hessing und Josefinum sind seit Jahren in der therapeutischen Betreuung aktiv. Ein SPZ ist mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Dies wirkt sich in der Praxis bereits aus. Wenn jetzt ein Kinderarzt mit einem Überweisungsschein ein Kind zur Therapie ins SPZ schickt, müssen sich die Eltern zwingend ans Josefinum wenden. Begonnene Therapien werden teils bei Hessing fortgesetzt. Hessing-Direktor Roland Kottke sagt auf Anfrage, dass der Betrieb weiter am Laufen gehalten werde. Kündigungen seien vorerst kein Thema. Die Situation sei für alle Beteiligten belastend. Hessing wolle nicht kampflos das Feld räumen, sagt Kottke. Das Verfahren, wie es zum Wechsel gekommen sei, müsse aufgearbeitet werden. Hessing werde Beschwerde einreichen. Dies sei erst dann möglich, wenn die Begründung vorliege. Der Beschwerdeausschuss, ein unabhängiges Gremium, soll die Vorgänge durchleuchten. Der Hessing-Direktor sagt, es gehe nicht darum, das Josefinum schlecht zu reden: "Wenn die Fakten geprüft sind und die jetzige Entscheidung beibehalten wird, sind wir ein fairer Verlierer."
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Wie in einem früheren Leserbrief schon einmal gesagt, denke ich, dass in einer Großstadt wie Augsburg - der drittgrößte Ballungsraum Bayerns - zwei Förderzentren kein Luxus wären, sondern eine hilfreiche Notwendigkeit. Vielleicht kann der Petitionsausschuss und auch die Bayerische Staatsregierung dahingehend entscheiden, beide Zentren bestehen zu lassen und zu fördern. Kinder sind unsere Zukunft!
Ich denke, dass einige in diesem Artikel zitierte Personen unsere Petition nicht genau genug gelesen haben. Wir zweifeln mit der Petition durchaus auch den Zuschlag an sich an. Und zwar das Verfahren, wie es zu dieser Ermächtigung kam. Wir dürfen daran erinnern, dass sich die KVB noch im November ganz klar für die Hessing Stiftung ausgesprochen hatte.
Wir fordern mit der Petition auch ein, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seiner Rechtsaufsicht über die Selbstverwaltungskörperschaft KVB wahrnimmt. Das StMGP hat die Rechtsaufsicht auf deren Geschäftsführung, im Wesentlichen also auf die Überprüfung von Verfahrensfragen. (vgl. § 97 Abs. 5 S. 1 SGB V)
Da dies offensichtlich noch nicht klar genug aus unserer Petition hervorgeht, werden wir dazu eine Nachreichung aufsetzen.
Wir haben bei der Petition bewusst den Schwerpunkt auf eine Übergangslösung gelegt, da es im Fokus stehen muss, den betroffenen Familien schnellstmöglich Unterstützung anzubieten. Erfreulicherweise haben sich bereits (Kinder-)ärztinnen und Ärzte aus der Region und überregional unserem Anliegen angeschlossen und die Petition auf Openpetition mitgezeichnet.
https://www.openpetition.de/spzaugsburg
Die Kommentare vieler betroffener Familien unter der Petition sprechen für sich.
Dr. Christine Lüdke