Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Körperverletzung – so lautet das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen einen 48-jährigen Angeklagten, der seine ehemalige Lebensgefährtin (44) am Ufer des Oberhauser Hettenbachs missbraucht hatte. Nach Ansicht des Gerichts hatte sich der Angeklagte im Juni 2019 entgegen der Devise „Nein heißt nein“ über den erklärten Willen der Frau hinweggesetzt.
Augsburg