Bewährungsstrafe für Bernhard Pohl: War's das bei den Freien Wählern?
Der Allgäuer Abgeordnete Bernhard Pohl ist wegen seiner Trunkenheitsfahrt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Politisch ist die Sache aber noch längst nicht ausgestanden.
Sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, verbunden mit einer Geldauflage in Höhe von 15 000 Euro – so lautete gestern das Urteil gegen den Allgäuer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl (Freie Wähler). Der 51-jährige Rechtsanwalt und Ex-Präsident des ESV Kaufbeuren nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Es ist damit rechtskräftig. Rechtliche Auswirkungen auf sein Abgeordnetenmandat hat es nicht. Die politische Zukunft Pohls bei den Freien Wählern im Landtag ist dennoch ungewiss.
So viel Publikum hat der Münchner Amtsrichter Gerd Schmitz selten. Etwa ein Dutzend Journalisten und noch einmal so viele Zuhörer saßen gestern hinten in Saal A 22 des Strafjustizzentrums. Doch das war nicht die einzige Besonderheit in diesem Fall, der für die Justiz eigentlich reine Routine ist. Richter, Staatsanwalt und Prozessbeobachter erlebten einen Angeklagten, der nicht nur in vollem Umfang, „ohne Wenn und Aber“ geständig war, sondern sich obendrein absolut reumütig zeigte. Und das sei echt, wie sein Anwalt Robert Chasklowicz (Kaufbeuren) versicherte: „Das ist keine taktische Maßnahme, das ist wirklich die Einsicht in das, was er getan hat.“
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