Klinikum: Reinigungskräfte wollen mehr Lohn
Seit 2005 gibt es im Tarifvertrag eine neue Niedriglohn-Klasse für „einfachste Tätigkeiten“. Ob das Säubern von Patientenzimmern dazu gehört, bleibt offen.
Vor dem Arbeitsgericht sind vier Reinigungskräfte des Klinikums mit einer Klage gescheitert, die eine bessere Entlohnung zum Ziel hat. Hintergrund: Im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst gibt es seit 2005 eine Niedriglohngruppe für „einfachste Tätigkeiten“. Das Einstiegsgehalt liegt aktuell bei 1.750 Euro.
Die Reinigungskräfte machen geltend, dass ihre Tätigkeiten anspruchsvoller und belastender sind als die im Tarifvertrag beispielhaft genannten Tätigkeiten wie Garderobenpersonal oder Reiniger von Grünanlagen. Der zuständigen Kammer am Augsburger Arbeitsgericht waren die Aussagen aber zu wenig konkret, auch wenn das Gericht betonte, dass es sich bei der Arbeit unabhängig von der Eingruppierung um eine „wertvolle Tätigkeit“ handelt. Laut Verdi dürfte die Angelegenheit in die nächste Instanz vors Landesarbeitsgericht gehen.
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