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  3. Kolumne Radlerleben: Sollte man auf dem Fahrrad eine Warnweste tragen?

Kolumne Radlerleben
17.10.2018

Sollte man auf dem Fahrrad eine Warnweste tragen?

Soll man im Herbst und Winter auf dem Fahrrad eine Warnweste tragen?
2 Bilder
Soll man im Herbst und Winter auf dem Fahrrad eine Warnweste tragen?

Wenn es draußen düster ist, hilft auf dem Fahrrad nur eines: Leucht-Weste anziehen. Wirklich? Es gibt einen Haken und einen viel besseren Tipp.

Die Linie war klar. Das wird ein flammender Appell für die Leucht- oder Warnweste auf dem Fahrrad. Nach dem Motto: Ich will gesehen werden. Ein Radelkollege hat schon gedroht, er werde alles tun, um den Text zu verhindern. Damit ich ihm überzeugend entgegentreten kann, habe ich ein wenig gesucht und gelesen, um Argumente für die Leuchtweste zu sammeln. Das war der Plan.

Gestartet bin ich, um im Bild zu bleiben, wie ein heller LED-Scheinwerfer. Im Moment bin ich aber eher ein flackerndes Batterielämpchen. Es gab eine Studie zu Leuchtwesten in Großbritannien und es gibt Aussagen von Verkehrspsychologen. Um es auf einen Nenner zu bringen: Bisher scheint keiner nachgewiesen zu haben, dass leuchtende Westen dazu dienen, Unfälle zu verhindern. Man kann es ziemlich kurz fassen. Die beste Weste hilft nichts, wenn der Autofahrer den Schulterblick vergisst. Und die beste Weste hilft auch nichts, wenn der Radler vom Fußweg kommend in falscher Richtung in die Kreuzung hineindonnert. Das klingt erst einmal sehr ernüchternd. Ich werde meine Weste trotzdem wieder anziehen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

25.10.2018

Erstaunlicherweise ist der Straßenverkehr nicht sicher. Absolute Neuigkeit für alle Verkehrsteilnehmer. Vor Allem scheinbar für Jene, die sich mit minderer Betriebsgefahr dort bewegen.
KFZ Lenker mit Tagfahrlicht setzen den Grundgedanken der Beleuchtungspflicht von Zweirädern außer Kraft. Das heißt im Umkehrschluss doch nicht, dass Radfahrer in praktischer Unsichtbarkeit rechts an Kreuzungen rechts gefahrlos überholen können. Das ist übrigens die Hauptursache.
Eine Warnweste würde neben vernachlässigter Selbstbeleuchtung da die Unfallzahlen sicherlich reduzieren. Hier wäre eine Versicherungspflicht, nebst Kennzeichen wünschenswert.

25.10.2018

"Deswegen gibt es solche Dinge wie das Sichtfahrgebot: Nur so schnell fahren, dass man im übersehbaren Bereich noch bremsen kann."
So etwas erstaunt mich immer wieder.
Der Radfahrer sieht den LKW rechts blinken und anfahren. Kann nicht mehr bremsen, da er sich an absolut kein Gebot hält. LKW biegt ab und Zack. Freilich hatte der/die Tote Recht.
Es ist auch erstaunlich, wie schnell Fußgänger meinen, sie hätten andere Rechte als Radfahrer, Diese meinen, Ampeln nach Gutdünken zu nutzen etc. Straßenverkehr baut hier nicht auf gegeneinander. Nur weil man sein Fahrzeug wechselt

25.10.2018

Alle sind Verkehrsteilnehmer. Fußgänger, Skateboarder, sagwaylenker, Radfahrer, PKW Lenker oder LKW Lenker. Jeder der am Straßenverkehr teilnimmt, sollte doch als vermeintlich schwächesres Glied der Straßennutzer Interesse an seiner Sicherheit haben.
Ich plädiere für mehr Sichtbarkeit der vermeintlich schnelleren Teilnehmer auf der Straße.
Dazu natürlich eine Versicherungspflicht mit Kennzeichen.
Dagegen kann doch niemand etwas haben.

23.10.2018

https://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/verhalten/vom-maerchen-der-warnwesten-als-unfallschutz/

>> Doch Untersuchungen verweisen das Anliegen ins Reich der Wünsche. Das bestätigt auch der Verkehrspsychologe Prof. Dr. Mark Vollrath von der Technischen Universität Braunschweig.

Die meisten Unfälle baut der Radler – Erhebungen zufolge – ohne Unfallgegner. Da nützt auch eine Warnweste nichts. Die Weste führt auch nicht dazu, dass Autofahrer rücksichtsvoller und mit mehr Abstand an ihnen vorbeifahren. So viel vorweg. »Nachts hingegen können die Westen schon für eine bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgen«, räumt Mark Vollrath ein. <<

Verkehrspsychologen - wenn man selbst stürzt hilft die Warnweste nichts, aber nachts schon ;-)

>> Nur wenn einzelne Leuchtradler unterwegs sind, ist die Sichtbarkeit höher. <<

Das ist so wie nachts, wo es Radfahrer mit Licht und Radfahrer ohne Licht gibt...

>> Trotzdem können zumindest Erwachsene ihr Verhalten z.T. weitgehend einschätzen, bei Kindern ist es auf keinen Fall so. Daher rät Vollrath, sie mit Signalfarben auf dem Rad und zu Fuß auszustatten. <<

Oben sagt er noch, das bring nichts...

>> Fazit: Wir können nicht sagen, mit Warnweste gibt es 30 % weniger Unfälle. Das wissen wir nicht. <<

Herr W. - das war doch die ADFC Seite von der Sie tlw. zitiert haben?

23.10.2018

»Es gab eine Studie zu Leuchtwesten in Großbritannien und es gibt Aussagen von Verkehrspsychologen.«

Man kann es auch ganz praktisch-pragmatisch angehen: In Frankreich ist seit einiger Zeit Warnweste außerorts auf dem Rad vorgeschrieben. Effekt auf die Unfallstatistik: Keiner. Wenn der Feldversuch schon keinen Unterschied zeigt...

»Die beste Weste hilft nichts, wenn der Autofahrer den Schulterblick vergisst.«

Oder am Smartphone rumspielt.

»An jedes Fahrrad muss ein Licht.«

Und nach aktuellem Stand Mindestens 10 Reflektoren, teils ersatzweise Reflexstreifen. Ganz ehrlich: Wer mich mit all dem Lametta am Rad nicht mehr sehen kann, der sieht mich auch nicht mit dem Westchen. Der sieht nämlich nicht hin, pennt, oder hat ein Augenleiden.

»Ein Licht am Rad ist auch für die Stimmung im Verkehr gut.«

Ja. Mir vergretzen gerade wieder reihenweise Leute die Stimmung, weil sie ihr Licht zum Lasern meiner Augen missbrauchen. Ein guter Scheinwerfer ist eine tolle Sache, verlangt aber auch einen verantwortungsvollen Umgang damit. Z. B. dass man das Ding so einstellt, dass es zwar weit scheint, aber trotzdem nicht nach oben. Nur dann trägt da zu einer Verbesserung der Lage bei.

»Und Radfahrer daran, dass jedem mal ein Fehler passieren kann und es im Fall des Falles besser ist, zu warten, als auf sein Recht zu pochen.«

Mal ernsthaft, lieber Autor: Wie viele Personen kennst du persönlich, die »auf ihr Recht gepocht haben« und dann einen Unfall hatten? Mir ist keiner bekannt, und ich kenne schon auch ein paar. Ich behaupte mal 99% waren entweder eh wie gesengte unterwegs (lies: hatten eben nicht recht), oder haben das Unglück gar nicht kommen sehen. Oder beides... Keiner fährt sehenden Auges quasi mit Absicht in den Unfall.

23.10.2018

>> Keiner fährt sehenden Auges quasi mit Absicht in den Unfall. <<

Nö, das stimmt nicht.

Natürlich gehen Radfahrer auf der falschen Straßenseite sehenden Auges höhere Risiken ein.

Natürlich gehen Radfahrer nachts ohne Licht sehenden Auges höhere Risiken ein.

Es ist das systematisch erhöhte Eingehen von Risiken und nicht das bewusste Zufahren auf einen Unfall.

23.10.2018

»Nö, das stimmt nicht.

Natürlich gehen Radfahrer auf der falschen Straßenseite sehenden Auges höhere Risiken ein.«

Nö. Die glauben halt (wie immer), dass sie auf dem »sicheren Radweg« sicher wären. Nur dort gewöhnt man sich solchen Blödfug an. Und kommt ja auch meistens durch. Nur halt nicht immer... Macht man so einen Schmarrn auf der Fahrbahn kriegt man sehr schnell mit, dass das nicht sonderlich intelligent ist.

»Natürlich gehen Radfahrer nachts ohne Licht sehenden Auges höhere Risiken ein.«

Die glauben auch, dass ihnen nichts passiert. Ist ja auch meistens genug Laterne da, um den Eindruck zu erwecken, dass man genug gesehen würde.

»Es ist das systematisch erhöhte Eingehen von Risiken und nicht das bewusste Zufahren auf einen Unfall.«

Da sind wir uns einig. Blöd nur, dass keiner ernsthaft auf diese Mechanismen einzuwirken versucht. Angepasste Geschwindigkeit kontrolliert ja auch keiner. Stattdessen macht man Nebenkriegsschauplätze auf, die von den eigentlichen Gefahrenquellen ablenken (und wie ich meine, auch sollen).

23.10.2018

>>Der Unterschied zum Fußgänger stellt stebstverständlich dar, dass sich Fahrrad und KfZ die Fahrbahn teilen. Der Fußgänger hat da sogenannte Fußwege, bzw. Fußgängerüberwege. Ampeln oder Unterführungen. Das persönliche Verhalten bleibt da unbenommen. Es ist irrelevant was das Individuum verhält. Egal wie oft es die Straße überquert oder darauf wandert. Irgend ein juristisches Recht dazu hat es nach StVO nicht und steht hinter der Betriebsgefahr des Straßenverkehrs an. Jeder Fußgänger betritt die Fahrbahn tatsächlich auf eigene Gefahr.<<

Soso. Der Fußgänger hat also kein juristisches Recht, die Straße zu überqueren. Da haben Sie aber sehr spezielle Vorstellungen von der Teilnahme der Fußgänger am Straßenverkehr und ihren Rechten nach der Straßenverkehrsordnung.

Lesen Sie mal diese Seite http://www.brix.de/verkehr/wer_hat_vorfahrt.html dann sind Sie schon etwas klüger und stellen künftig beim Abbiegen hoffentlich keine Gefahr mehr für die bevorrechtigten Fußgänger dar. § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO ist da die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Nach StVZO muss ein Fahrrad das am Straßenverkehr teilnimmt mit bestimmten Schutzeinrichtungen ausgestattet sein. Wenn es im Dunkeln benutzt wird, sind Rücklicht und Fahrlicht einzuschalten. Wenn es ordnungsgemäß betrieben wird ist jedes Rad mit Radfahrer drauf im Dunkeln gut auszumachen auch ohne Warnweste.

Wer einen vorschriftsmäßig beleuchteten Radfahrer nicht wahrzunehmen im Stande ist, ist vllt. nicht geeignet selbst als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen. Er sollte sich diesbezüglich untersuchen lassen.

Wer als Radfahrer besonders ängstlich ist, eine unsichere Fahrweise hat oder zu leichtsinnigen Fahrmanövern neigt, kann sich zu seinem Schutz eine Warnweste anziehen. Besser wäre es im zweiten Fall nicht mehr Rad zu fahren und im dritten die eigene Fahrweise zu überdenken.

Allen Radfahrern das Tragen einer Warnweste aufoktroyieren zu wollen ist zum einen kontraproduktiv, weil Radfahren ja gefördert werden soll und das würde das Gegenteil bewirken – darüber hinaus rechtfertigt der vermeintliche Sicherheitsheitsgewinn nicht den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Wenn man allerdings zu dieser Maßnahme griffe, wäre es zwangsläufig nötig, auch die Fußgänger dazu zu vergattern, denn diese sind genau so schützenswert, völlig unbeleuchtet und obwohl sie eben sehr wohl am Straßenverkehr teilnehmen, generell im Dunkeln schlecht zu sehen. Auch Schüler (es wurde auf die Reflektoren an den Ranzen verwiesen) sind nicht immer mit diesen unterwegs und damit auch nicht immer gut sichtbar.

Nur weil es bereits eine Menge an Vorschriften gibt, muss man nicht zwanghaft noch weitere einführen. Gerade das Tragen von Warnwesten könnte manche Verkehrsteilnehmer sogar zu Leichtsinn verleiten.

23.10.2018

»Wenn es ordnungsgemäß betrieben wird ist jedes Rad mit Radfahrer drauf im Dunkeln gut auszumachen auch ohne Warnweste.«

Endlich mal wer, der durchblickt, warum diese ganze Westen-Diskussion nur eine Nebelkerze bei der Frage ist, wer im Straßenverkehr für wen die Gefahren verursacht... In die Richtung zu zeigen ist in Auto-Deutschland nur verpönt, weil dann die Masse der Bevölkerung erst mal bei sich selbst zu suchen anfangen müsste. Will man nicht...

»Besser wäre es im zweiten Fall nicht mehr Rad zu fahren und im dritten die eigene Fahrweise zu überdenken.«

JA! Genau so. Oder wie ich oft sage: Wenn ich so fahren würde, wie manch anderer, würde ich auch nach Helmen und Westen krähen.

»Gerade das Tragen von Warnwesten könnte manche Verkehrsteilnehmer sogar zu Leichtsinn verleiten.«

Genannt »Risikokompensation« und wurde das letzte mal mit ABS sehr schön gezeigt. Statt alles erst mal sicherer zu machen, haben die Leute damit erst mal angefangen, wie die Deppen zu fahren. »Ich hab ja ABS.« Woraufhin sich erst mal mehr das Gegenteil eingestellt hat. Heute wissen sie, dass ABS kein Wundermittel ist, und es geht insgesamt besser, weil man eben anständig™ fährt und noch technische Unterstützung hat. Zuerst hilft mal eine Verhaltensanpassung, nicht das technische Gadget, das man mit sich führt, um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu schaffen.

22.10.2018

Radfahrer werden gerade in selbst verursacht, leichtsinnigen Situationen sehr leicht übersehen. Eine Warnweste schafft da schnellere Reaktionsmöglichkeit und damit Verkehrssicherheit. Wer könnte da etwas dagegen haben?

22.10.2018

Es kann ja jeder eine Warnweste tragen, der etwas für seine Sicherheit tun möchte. Es vorzuschreiben halte ich für völlig überzogen. Stellen Sie sich die Armada von Warnwesten in Großstädten vor. Jede Radler, auch der, der am hellichten Tage zum Einkaufen fährt mit einer Warnweste ausstaffiert? Halten Sie das nicht auch für reichlich übertrieben?

Im Übrigen werden Fußgänger genau so leicht übersehen, vor allem, wenn sie dunkel gekleidet sind. Konsequenterweise müssten dann auch diese zum Tragen von Warnwesten verpflichtet werden, denn den großen Unterschied kann ich nicht erkennen.

Ganz generell könnten auch manche schweren Verletzungen und Todesfälle verhindert werden, wenn wir alle immer Kopfhelme tragen würden - vor allem im Haushalt in dem bekanntlich die meisten Unfälle passieren. ^^

22.10.2018

Radfahrer teilen sich als Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn. Ein sehr wesentlicher Unterschied zu Fußgängern. Dieser Vergleich ist nicht tragbar.
Ich ginge da bei Radfahrern gar noch einen Schritt weiter hin zur Versicherungspflicht mit Kennzeichen.

Über eine Beleuchtungsarmada lässt sich vortrefflich streiten in Großstädten. Da gälte es auch Tagfahrlicht gegen 2-Räder. Sichtbarer wird dadurch tatsächlich jeder Verkehrsteilnehmer. Ein Grund dafür, dass auch hartgesottene Biker Warnweste tragen. Freilich ohne Pflicht.
Weiss man hingegen, dass Unfälle mit dem Fahrrad zum überwiegenden Teil daraus resultieren, dass Diese zu spät oder gar nicht gesehen wurden, liegt es doch nahe, an der Auffälligkeit etwas bewusst zu ändern. Gerne zunächst auf kommunaler Ebene per Verordnung.

22.10.2018

Zu Ihrer Antwort:

Man ist doch nicht nur gefährdet, wenn man sich die Fahrbahn teilt. Als Fußgänger muss man diese ständig überqueren. Auf meinem halbstündigen Morgenspaziergang - zurzeit im Dunkeln - überquere ich 14 Straßenkreuzungen bzw. -einmündungen. Von den ganzen Grundstücksausfahrten gar nicht zu reden. Und das ist durchaus gefährlich, man kann nicht genug aufpassen auch wenn man Vorrang hat.

Man muss nicht immer andere zu ihrem Glück (oder in diesem Fall zu ihrer Sicherheit) zwingen. Ansonsten gilt das, was ich schon anführt, dann konsequenterweise auch Warnwesten und Beleuchtung für Fußgänger im Dunkeln und Sturzhelme, denn passieren kann immer etwas und wer wirklich Sicherheit möchte, der muss nach A auch B sagen.

22.10.2018

Der Unterschied zum Fußgänger stellt stebstverständlich dar, dass sich Fahrrad und KfZ die Fahrbahn teilen. Der Fußgänger hat da sogenannte Fußwege, bzw. Fußgängerüberwege. Ampeln oder Unterführungen. Das persönliche Verhalten bleibt da unbenommen. Es ist irrelevant was das Individuum verhält. Egal wie oft es die Straße überquert oder darauf wandert. Irgend ein juristisches Recht dazu hat es nach StVO nicht und steht hinter der Betriebsgefahr des Straßenverkehrs an. Jeder Fußgänger betritt die Fahrbahn tatsächlich auf eigene Gefahr. Deshalb hinkt Ihr Vergleich insgesamt mit Radfahrern, die mit mir schonmal schmerzhafte Erfahrungen auf dem Gehweg machen. Konsequentermaßen passiert das Fußgängern eher nicht.

In dem Moment, in dem es um Verkehrssicherheit geht, werden Sie per Verordnung oder Gesetz häufig gezwungen Verletzungen zu vermeiden. Da gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen, Helmpflicht, Beleuchtungspflicht, Führerscheinpflicht, Versicherungspflicht, Gurtpflicht etc. Ich begreife, dass es lästig ist, sich an überproportional nannihafte Gesetzgebung zu halten.
Ein ernsthaftes Argument dagegen erkenne ich jedoch nicht.

23.10.2018

Die »selbst verursachte, leichtsinnige Situation«, in der man sehr oft übersehen wird, hat Land auf Land ab den gleichen Namen: »Radweg«. Irgendwo rechts im Augenwinkel (wenn es gut läuft), vielleicht hinter Schilder, Parkern oder gleich soliden Mauern versteckt (wenn die Planer mal wieder ganze Arbeit geleistet haben). Garniert wird das ganze noch mit Autofahrern, die beim Abbiegen gar nicht erst hin sehen, oder nur unzureichend, und schon ist die Todesfalle »Geradeausverkehr rechts vom Rechtsabbieger« fertig. Da helfen nur blöderweise auch keine Westen gegen.

23.10.2018

»Man ist doch nicht nur gefährdet, wenn man sich die Fahrbahn teilt. Als Fußgänger muss man diese ständig überqueren. Auf meinem halbstündigen Morgenspaziergang - zurzeit im Dunkeln - überquere ich 14 Straßenkreuzungen bzw. -einmündungen. Von den ganzen Grundstücksausfahrten gar nicht zu reden. Und das ist durchaus gefährlich, man kann nicht genug aufpassen auch wenn man Vorrang hat.«

Eben, weil da draußen in den Köpfen der allermeisten Menschen, die gerade ein Autofahren, nicht vor sich geht: »Ich bin gerade eine Gefahr für alle anderen, ich muss jetzt höllisch aufpassen, dass ich keinen Mist baue. Lieber mal langsamer fahren, ich seh da hinten nicht so recht was los ist.«. Obwohl das durchaus richtig wäre. Nein, geht im Kopf vor: »Hier ist 50, was macht der sch**ß Fußgänger da? Soll mal machen, dass er da weg kommt, das ist eine Straße!« Als ob man mit dem Zündschlüssel automatisch das Recht zum Fremdgefährden bekommen hätte. Zugegeben, letzteres ist vermutlich nicht so weit verbreitet, wie ersteres. Aber auch völlige Sorglosigkeit oder Ignoranz beim durch die Gegend brettern macht es nicht wirklich besser.

»Man muss nicht immer andere zu ihrem Glück (oder in diesem Fall zu ihrer Sicherheit) zwingen.«

Och, eigentlich gibt es in unserer Gesellschaft eine Regel, die das Problem nachhaltig löst: Man kann jemanden zur Sicherheit der anderen zwingen. (Z. B. den Arbeitgeber zu sicheren Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter oder die Kindergärtnerin zur Aufsicht, uswusf..) Genau so ist z. B. der 1er in der StVO zu verstehen. Oder das Verursacherprinzip allgemein. Anderen durch eigenes Verhalten Schaden zufügen ist in den allermeisten Situationen schlicht verboten. Das haben nicht alle anderen zu ändern, sondern der (potenzielle) Gefahrenbereiter.

Aber sobald ein Auto involviert ist, haben offenbar nach Stammtisch-Verordnung alle Aussaßen erst mal per se ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung als potenziell eingeschränkt zu sehen. Geht schließlich um »den Verkehr« (also, Autoverkehr, weil alles andere ist ja schließlich kein Verkehr™). Unter der Logik ist es auf ein mal völlig logisch, das alle anderen gefälligst möglichst optimale Bedingungen zur Verkehrsteilnahme des einzelnen herzustellen haben. Z. B. sich zum funkelnden Weihnachtsbaum zu machen, nur weil Bleifuß-Karl die Bremse nicht kennen will. Oder es nicht schafft, die Aufmerksamkeit dort hin zu lenken, wo er gleich durch fahren wird. Die Whatsapp-Nachricht war schließlich gerade wichtig...

21.10.2018

@Peter P.

Weil der Radler keine Panne hat? Weil damit zu rechnen ist, dass im örtlichen Verkehr ein Radfahrer an einer Ampel steht, aber im fließenden Verkehr nicht unbedingt, dass sich Fußgänger auf der Fahrbahn aufhalten?

Wollen Sie das Fahrradfahren unattraktiv machen? Aus diesem Grunde wird schon von einer allgemeinen Helmpflicht Abstand genommen.

Man kann es schlicht auch übertreiben mit der Sicherheit und ich finde eben, dass Sie das tun. Gepaart mit einer unseligen Neigung anderen immer etwas vorschreiben zu wollen. Und ausgerechnet SIE empören sich über die Grünen.

23.10.2018

»Weil damit zu rechnen ist, dass im örtlichen Verkehr ein Radfahrer an einer Ampel steht, aber im fließenden Verkehr nicht unbedingt, dass sich Fußgänger auf der Fahrbahn aufhalten?«

Gegenbeispiel: Postillionstraße in Haunstetten, südlich der Straßenbahnwendeschleife: ca. 1 km keine Laternen, nichts, auch kein Gehweg, dafür eine Fahrbahn die durchaus auch begangen wird. Zwar Tempo 30, aber das hält auch beileibe nicht jeder ein... Sichtfahrgebot ist halt sooo unpassend, wenn man dem Bleifuß frönen will. Am Ende ist ja schließlich der Fußgänger schuld, dass gerade jemand nicht die notwendige Aufmerksamkeit bei der Benutzung eines gefährlichen Gegenstands hat walten lassen. Wenn ein Jäger mit dem Gewehr blindlings rum ballert, wird er eingekastelt. Wenn jemand mit dem Auto blindlings rein semmelt, kommt er weitaus billiger weg, weil »war ein Unfall«. Damit kann sich der Jäger nicht so leicht raus reden.

21.10.2018

>> Und wäre es nicht auch gut, wenn alle Autos die reflektierenden Streifen hätte... <<

Das ist für PKW explizit verboten; insofern ist es als Vergleich ungeeignet.

Die Frage ist eine andere; warum haben Autos und Motorräder Tagfahrlicht?

Und warum soll der Radfahrer in diesem Verkehrsumfeld ohne Tagfahrlicht und in unauffälliger Kleidung unterwegs sein?

Warum soll ein Autofahrer im Pannenfall eine Warnweste tragen, aber der an einer Kreuzung stehende Radfaher nicht?

Und man sollte auch nicht nur ängstlich auf die Autofahrer sehen; was ist mit süß träumenden Radfahrern die einem auch mal auf der falschen Seite entgegen kommen?

Darum Tagfahrlicht und Warnweste !

https://radtouren-magazin.com/news/neue-stvzo-aenderung-macht-besseres-fahrradlicht-moeglich.html

>> Das bisherige Tagfahrlicht war nicht im Gesetz definiert. Lichthersteller mussten sich an die maximalen Lichtwerte des normalen Abblendlichtes halten. Nach der Neuen Gesetzgebung darf Tagfahrlicht genauso hell sein wie das von Autos. <<

Man muss Radverkehr sichtbar machen - aus Gründen der Sicherheit und aus politischen Gründen!

21.10.2018

Also auch Warnwesten für Omas und Opas und natürlich für Fußgänger. Warum sollte man nur Fahrradfahrer sichtbar machen müssen? Auch Fußgänger werden im Dunklen gerne übersehen und die haben nicht mal ein Licht. Halt, das wäre doch eine Idee ganz in Ihrem verqueren Sinne Herr P.: Fußgänger in der Dunkelheit nur noch mit einer Stirnlampe auf die Straße alternativ mit einer Taschenlampe in der Hand. ;-)

(edit/ Bitte bleiben Sie sachlich)

21.10.2018

Warum keine Argumente Frau S.?

Warum haben Autos und Motorräder Tagfahrlicht?

Warum soll ein Autofahrer im Pannenfall eine Warnweste tragen, aber der an einer Kreuzung stehende Radfaher nicht?

Warum haben Schulranzen Reflexstreifen und tagesleuchtende Applikationen?

(Folgeedit/ Bitte bleiben Sie sachlich)

23.10.2018

»Das ist für PKW explizit verboten; insofern ist es als Vergleich ungeeignet.«

Die Frage war doch: »Und wäre es nicht auch gut, wenn alle Autos die reflektierenden Streifen hätten [...]?«

Und ja, wenn man diesen Maßstab ansetzt, dass alles funkeln und glitzern muss, damit es sicher ist, dann trifft das auf Autos auch zu.

»Und warum soll der Radfahrer in diesem Verkehrsumfeld ohne Tagfahrlicht und in unauffälliger Kleidung unterwegs sein?«

Warum sollen Autofahrer nicht mit Tagfahrlich unterwegs sein? Und was ist mit Fußgängern? Warum müssen die nicht das Funkellicht dabei haben? Ich sage Ihnen, warum bei beiden Gruppen keiner solche Forderungen stellt: Weil davon der Großteil der Bevölkerung betroffen wäre. Regeln für andere fordern, darin sind Menschen sehr schnell. Aber Regeln, die einem selbst ein gewisses Handeln aufzwingen, die will irgendwie keiner.

»Die Frage ist eine andere; warum haben Autos und Motorräder Tagfahrlicht?«

Autos haben kein verpflichtendes Tagfahrlicht. In Österreich hat die Verpflichtung zum Tagfahrlich genau nichts verändert, weshalb die Regelung inzwischen wieder gekippt wurde. So viel dazu. Das Problem ist nicht eine inhärente Unsichtbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern das Fahren mit zu hohen Geschwindigkeiten für den übersehbaren Bereich. Oder anders ausgedrückt, (an die Sichtverhältnisse) angepasste Geschwindigkeit würde ganz ohne Spielzeug helfen. Aber wie gesagt, dann müssten die meisten erst mal bei sich selbst ansetzen, und ihr Verhalten ändern. Hält nämlich kaum einer wirklich ein.

»Und warum soll der Radfahrer in diesem Verkehrsumfeld ohne Tagfahrlicht und in unauffälliger Kleidung unterwegs sein?«

Vielleicht weil es für andere, nicht weniger gefährde Verkehrsteilnehmergruppen ganz offensichtlich keinerlei Forderungen dieser Art gibt? Warum die Hand umdrehen und es den einen vorschreiben wollen, wenn man es anderen mit demselben Risiko nicht vorschreiben will? Zu Fuß sind wir alle unterwegs. Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn jemand ernsthaft fordern würde, dass jeder Fußgänger mit Funkelweste und Lämpchen verziert rum laufen soll...

»Warum soll ein Autofahrer im Pannenfall eine Warnweste tragen, aber der an einer Kreuzung stehende Radfaher nicht?«

Vielleicht weil dem einen ein ganzer Sack an Reflektoren am Fahrzeug schon vorgeschrieben sind (alleine drei, die nach hinten wirken), während ein Fußgänger (das ist ein Autofahrer ohne Auto) genau nichts davon hat?

»was ist mit süß träumenden Radfahrern die einem auch mal auf der falschen Seite entgegen kommen?«

Die sind tatsächlich ein Problem. Weil da keiner hin sieht. Bin ich ganz nah bei Ihnen. Spannend: Unsere Polizei scheint sich für das Problem aber eh weniger zu interessieren. Ich bin jetzt seit ¼ Jahrhundert mit dem Rad täglich unterwegs. Eine Geisterfahrerkontrolle habe ich noch nie gesehen. Obwohl das die Top-Unfallursache bei vom Radfahrer verursachten Unfällen ist. Lieber fummelt man im Herbst am Licht rum, oder steht in Fußgängerzonen, obwohl beides wesentlich kleinere Rollen spielt.

»Darum Tagfahrlicht und Warnweste !«

Wegen der Geisterfahrerei? Warum nicht lieber gleich das Geisterfahren sein lassen? Ist für alle besser und kann man auch ganz ohne Kauf nutzloser Gegenstände erreichen.

»Man muss Radverkehr sichtbar machen - aus Gründen der Sicherheit und aus politischen Gründen!«

Dann fangen wir mal zu aller erst an, Radfahrer aus dem »toten Winkel« (lies: Leute, die nicht hinsehen, oder ihre vorgeschriebenen Spiegel nicht richtig einstellen) zu holen. Also runter vom Hochbord, raus auf die Fahrbahn, direkt da hin, wo jeder Autofahrer automatisch hin sieht. Aber das will ja auch keiner, nicht mal die armen »Opfer«, die nach ihrem eigenen Henker rufen.

23.10.2018

»Warum haben Schulranzen Reflexstreifen und tagesleuchtende Applikationen?«

Ehrliche Antwort? Weil man die Wahrheit nicht aussprechen und eindämmen will: Ein Mensch, der eine gefährliche Maschine durch den öffentlichen Raum bewegt, hat die volle Verantwortung dafür, dass er dabei keinen gefährdet, verletzt, oder tötet. (Die will nur offenbar keine so ernsthaft tragen, sonst sähe es anders auf unseren Straßen aus.) Deswegen gibt es solche Dinge wie das Sichtfahrgebot: Nur so schnell fahren, dass man im übersehbaren Bereich noch bremsen kann. Die Wahrheit ist: Interessiert keinen. Es wird bestenfalls nach Tempolimit gefahren, selbst wenn das schon zu hoch ist für die Sichtverhältnisse.

Tragisch ist, dass man dann nicht sagt: »Warum haben wir noch keine Tempolimitierungssysteme?« Die scannen, wie weit man mit den Scheinwerfern gerade sehen kann, und wie schnell man deshalb höchstens fahren kann. Ich sag's Ihnen, dann wäre ganz schnell Schluss mit Tempo 50 auf der dunklen Straße.

Aber nein, man versucht es mal wieder auf die alte Opfer-Bashing-Methode: Das Opfer hat was falsch gemacht. Nicht der Gefährder, nein. Der Verkehrsteilnehmer, der nicht die Gefahr für andere darstellt, der soll was ändern. Ja nee, iss klar. Und Frauen dürfen keine Miniröcke tragen, wegen der Vergewaltiger. Es ist einfach eine total verquere Logik. Der Gefahrenherd muss abgestellt werden, und zwar nicht von den potenziell Gefährdeten. Macht man in anderen Lebensbereichen wie selbstverständlich auch.