Eine Durchsuchung ist keine harmlose Angelegenheit. Es werden Wohnräume durchforstet, manchmal Handys und Computer mit privaten Dateien beschlagnahmt. Ein schwerwiegenderer behördlicher Eingriff in den privaten Bereich ist nur schwer vorstellbar, zumal, wenn es nicht um Beschuldigte einer Straftat, sondern um Zeugen geht. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erahnen, wie sehr das Betroffene belastet. Für Ermittlungsbehörden braucht es daher gute Gründe, derart massiv vorzugehen.
Ob diese Gründe im Fall des „Open Lab“ vorlagen, ist nach jetzigem Stand fragwürdig, auch wenn das Gesetz Ermittlern grundsätzlich die Möglichkeit dazu bietet, Wohnungen auch von Unverdächtigen zu durchsuchen – und es einen richterlichen Beschluss gab.
Dennoch erscheint die Aktion unverhältnismäßig und überzogen. Die Betroffenen sollten prüfen lassen, ob sie rechtmäßig war.