
Staatsschutz durchsucht Augsburger "Open Lab": Eine fragwürdige Aktion

Im Vorfeld des AfD-Parteitags gerieten offenbar Unbeteiligte in den Fokus der Behörden. Die Betroffenen sollten prüfen lassen, ob die Durchsuchung rechtmäßig war.
Eine Durchsuchung ist keine harmlose Angelegenheit. Es werden Wohnräume durchforstet, manchmal Handys und Computer mit privaten Dateien beschlagnahmt. Ein schwerwiegenderer behördlicher Eingriff in den privaten Bereich ist nur schwer vorstellbar, zumal, wenn es nicht um Beschuldigte einer Straftat, sondern um Zeugen geht. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erahnen, wie sehr das Betroffene belastet. Für Ermittlungsbehörden braucht es daher gute Gründe, derart massiv vorzugehen.
Ob diese Gründe im Fall des „Open Lab“ vorlagen, ist nach jetzigem Stand fragwürdig, auch wenn das Gesetz Ermittlern grundsätzlich die Möglichkeit dazu bietet, Wohnungen auch von Unverdächtigen zu durchsuchen – und es einen richterlichen Beschluss gab.
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»Es werden Wohnräume durchforstet, manchmal Handys und Computer mit privaten Dateien beschlagnahmt.«
Ich glaube, der Autor unterschätzt ein wenig, wie die Polizei bei solchen Dingen drauf ist. Da werden z. B. auch Drucker mitgenommen, wo man sich fragt, was man aus denen groß an Informationen raus holen will. Mal für diejenigen, die bisschen mehr dazu wissen wollen:
https://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g
Gestern stand bei Ihnen, ich zitiere:
"Tatsächlich war die Formel an der Wand eine Anleitung zum Sprengstoffbau. Bartl sagt dazu, im Open Lab bekomme man immer mal wieder Spenden, darunter Chemikalien, der einzige Chemiker im Team habe mal durchrechnet, was man damit tun könne – auch als Hinweis an die anderen, warum man die Chemikalien lieber nicht lagern solle. Die Formel sei stehen geblieben, auch als die Chemikalien längst weggeben waren."
Da sollte sich der genannte Hobbychemiker doch fragen, ob es notwendig war, sein Wissen auf diese Weise darzustellen und damit auch weiterzugeben. Und auch die Weggabe der Chemikalien an wenn auch immer sollte nach einer solchen "Beschulung" sehr genau überlegt werden.
Solches, eventuell auch unüberlegtes Handeln, rechtfertigt meiner Meinung nach schon eine Durchsuchung, eventuell könnte ja auch Absicht dahinterstecken.
Sollen wir dann zukünftig auch Wohnungen durchsuchen lassen, weil jemand großspurig meint, Person xy müsste man mal einen Denkzettel verpassen? Wo ziehen Sie da die Grenze?