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  3. Kommunalwahl: Neu-Parteien bekommen Zuspruch von Unterstützern

Kommunalwahl
10.01.2020

Neu-Parteien bekommen Zuspruch von Unterstützern

Die Kommunalwahlen stehen an.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Einige Parteien müssen Unterschriften sammeln, um überhaupt zur Wahl antreten zu dürfen. Einige sind kurz vor dem Ziel, für andere sieht es schlecht aus.

Nach der Weihnachtspause nähern sich zumindest drei der fünf Parteien und Gruppierungen, die auf Unterstützerunterschriften bei der Kommunalwahl angewiesen sind, der nötigen Marke von 470 Unterschriften allmählich an. Am Donnerstag lag Generation Aux mit inzwischen 350 Unterschriften nach wie vor vorne. Die WSA hat inzwischen 342 Unterstützer hinter sich. Massiv aufgeholt hat die V-Partei mit aktuell 334 Unterschriften. Relativ abgeschlagen liegen für den Moment „Augsburg in Bürgerhand“ mit 179 Unterstützern und die Satirepartei „Die Partei“ mit 167 Unterschriften.

Die Gruppierungen trommeln nach wie vor in den sozialen Netzwerken für mehr Unterschriften. WSA-Mann Peter Grab stand am Donnerstag vor dem Bürgeramt für Gespräche bereit, Generation Aux lud Unterstützer zum Austausch in ein Lokal beim Bürgeramt auf eine Mahlzeit ein. Die V-Partei kritisierte Aktionen, bei denen Unterstützer eine Gegenleistung für eine Unterschrift bekommen. Andere Gruppierungen hätten Unterstützern einen Kaffee in Aussicht gestellt. Letztlich, so die V-Partei, gehe es um Inhalte. (skro)

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

11.01.2020

Sollten Leistungen im direkten Gegenzug für Unterstützerunterschriften gewährt werden, dann wäre das aus meiner Sicht höchst problematisch. Denn die Rechtslage ist eindeutig. Das Strafgesetzbuch regelt:

§ 108b Wählerbestechung
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.

§ 108d Geltungsbereich
Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften, für Wahlen und Abstimmungen in Teilgebieten eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für ein Volksbegehren gleich.

12.01.2020

Ihre Auflistung der Paragraphen ist schön und gut, hat aber überhaupt nichts hiermit zu tun.

Es geht nicht um die Wahl, sondern um Unterschriften für die Zulassung zur Wahl.

Ich persönlich unterschreibe auch gerne für Parteien, obwohl sich meine Wahlentscheidung fest steht.

Ich bin davon überzeugt, dass wenn wir uns Demokratie nennen, auch konsequent jeder eine Chance bekommen sollte, seine Meinung vorzutragen.
Dazu gehören für mich von den Linken bis zu den Rechten alle dazu, unabhängig davon, wen ich wähle.

Das ist doch die Definition von Demokratie oder?