
Angeklagter fordert nach Kinderporno-Anklage PC mit Frauenfotos zurück

Plus Ein 38-Jähriger wehrt sich in einem Verfahren um Kinderpornografie gegen die Beschlagnahme von Handys und Laptops. Er hatte dort eindeutige Bilder gespeichert.
Ungewöhnliche Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht. Dort sitzt ein 38-jähriger Kaufmann, weil er kinder- und jugendpornografische Schriften besessen und verbreitet haben soll. Auch wollte er ein 15-jähriges Mädchen zum Sex mit ihm erpressen. Diese Anklagepunkte bestreitet der Mann auch gar nicht. Mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl will er aber das Mobiltelefon und den Computer seiner Lebensgefährtin zurückbekommen, die im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmt worden sind.
Auf der Internet-Plattform Instagram tauschte sich der 38-jährige Augsburger unter anderem mit einer zur Tatzeit 15-Jährigen aus. Dann, im Juni vergangenen Jahres, seine Drohung: Entweder die Jugendliche treffe sich mit ihm zum Sex oder er werde Fotos und Videos von ihr, die die Geschädigte in aufreizenden Posen zeigen, an deren Internet-Bekannte senden. Und der Mann stellte die Bilder auf seinen Account, wo sie laut Anklage für jedermann zu sehen gewesen waren.
Kinderporno-Prozess: Angeklagter wollte 15-Jährige zum Sex erpressen
Zu einem Treffen kam es nicht, allerdings schreibt eine ebenfalls 15-jährige Freundin der Geschädigten empört an den Angeklagten. Dieser Jugendlichen, so die Anklage, schickte der Mann zur Antwort drei Fotos seiner selbst, die ihn in eindeutiger Pose zeigen. Im Oktober vergangenen Jahres kommt es schließlich zur Durchsuchung beim Angeklagten. Dabei werden insgesamt fünf Geräte, Computer, Handys, eine Festplatte, beschlagnahmt. Sie gelten als „Tatwerkzeuge“ und werden dem Angeklagten in der Regel nie mehr zurückgegeben – so, wie der Tankstellenräuber seine Pistole auch nicht wiederbekommt.
Im Fall des 38-Jährigen handle es sich aber nach Worten seines Verteidigers Ralf Schönauer um zwei Geräte, die dessen Lebensgefährtin gehören. Und diese habe auf dem Computer und dem Handy zahllose persönliche Dokumente, Rechnungen, Zeugnisse gespeichert – und Fotos von sich selbst. Genau hier liegt eine weitere Schwierigkeit: Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft waren die Geräte von Experten untersucht und ausgewertet worden und es fanden sich Frauenfotos. Nur solche der Eigentümerin oder auch solche von den minderjährigen Opfern des Angeklagten?
Angeklagter will durch Prozess in Augsburg seine Geräte zurückbekommen
Tatwerkzeug, sagte die Staatsanwaltschaft, die Geräte sollten unter Verschluss bleiben. Dagegen geht der Angeklagte nun mit seinem Widerspruch gegen den Strafbefehl vor. Zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, war der Mann darin verurteilt worden. Als Bewährungsauflage muss er 3800 Euro zahlen. Richterin Ute Bernhard zeigte sich verhandlungsbereit. Sie konnte aber nichts anderes entscheiden, weil keine Nachweise bezüglich der fraglichen Frauenbilder vorgelegt wurden. Ja, es gebe Ausdrucke von den Fotos, so Verteidiger Schönauer, aber die habe man nicht dabei.
Nun besann sich die Richterin ihres ursprünglichen Vorhabens, sich die Lebensgefährtin des Angeklagten am besten persönlich anzuschauen und dabei zu vergleichen, ob tatsächlich nur Fotos von ihr auf den fraglichen Geräten zu finden seien. Die Lebensgefährtin, die kurzfristig auf Bitten des Angeklagten als Zeugin abgeladen worden war, um sie nicht zu kompromittieren, die soll nun zu einem Fortsetzungstermin doch persönlich erscheinen. Nicht ausgeschlossen, dass Staatsanwältin Kathrin Schmid dann noch einmal nachlegt. Denn aus ihrer Sicht komme der Angeklagte angesichts seiner acht Vorstrafen und der angeklagten Taten im Strafbefehl sehr gut weg. Das Verfahren wird fortgesetzt.
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