
Baumschützerin von Gewalt-Vorwurf freigesprochen


Die Staatsanwaltschaft warf einer Frau vor, beim Protest gegen Baumfällungen in Augsburg einen Wachmann verletzt zu haben. Ganz freigesprochen wurde sie nicht.
Eine Baumschützerin als Gewalttäterin? Diesen Eindruck musste man mit Blick auf die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bekommen. Eine 40-jährige Frau ist angeklagt worden, weil sie im vorigen Jahr bei Protesten gegen Baumfällungen am Augsburger Herrenbach einen Wachmann mit Pfefferspray attackiert und verletzt haben sollte. Doch dieser Vorwurf löste sich nun vor Gericht in Luft auf. Eine Gutachterin stellte fest, dass das von der Polizei sichergestellte Spray gar nie benutzt worden ist.
Es ging in dem Fall nicht um ein Kavaliersdelikt. Denn die Staatsanwaltschaft hatte der Frau gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Damit hätte die Baumschützerin automatisch auch als vorbestraft gegolten. So weit ist es nun aber doch nicht gekommen.
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