Behördenwirrwarr um angeblich gefälschten bulgarischen Führerschein
Drei Jahre lang zog sich ein Verfahren gegen einen Augsburger Gastronomen hin, dem angelastet worden war, einen gefälschten bulgarischen Führerschein besessen zu haben.
Nicht zuletzt aufgrund eines Versäumnisses der Anklagebehörde sprach Richterin Gabi Holzer den Mann vom Vorwurf der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis frei.
Der Gastronom, dessen Führerschein die Stadt wegen Kokainkonsums 2006 eingezogen hatte, wurde 2008 von der Polizei am Steuer seines Autos kontrolliert. Er wies einen bulgarischen Führerschein vor, den ein Beamter vor Ort überprüfte. Der Gastronom durfte weiter fahren. In einem Aktenvermerk regte der Polizist jedoch an, den Führerschein vom Landeskriminalamt untersuchen zu lassen, da nicht auszuschließen sei, dass er gefälscht ist.
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