Am Ende der etwa sechsstündigen Sitzung wurde die Augsburger Amtsrichterin Sandra Mayer deutlich: „Die Öffentlichkeit erwartet von Politikern ein integres Verhalten und nicht, dass Auseinandersetzungen abgleiten in unterste persönliche Beleidigungen“, so Mayer in ihrer Urteilsbegründung, nachdem sie Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 13.650 Euro wegen Verleumdung und Beleidigung verurteilt hat. Hummel hatte nach Überzeugung des Gerichts in den vergangenen Jahren den WSA-Stadtrat Peter Grab sowie eine ehemalige Freie-Wähler-Stadtratskandidatin unter Nutzung falscher Namen teils öffentlich diffamiert oder beleidigt. Hummel bestritt die Vorwürfe und warf der Polizei vor, einseitig ermittelt zu haben.
Prozess in Augsburg