
Islamist wollte Richter töten: Gericht verhängt zehn Jahre Haft


Ein 26-jähriger Palästinenser wird wegen sechsfachen Mordversuchs verurteilt. Die Richterin wählt deutliche Worte, als sie das Urteil verkündet.
Er wollte während einer Gerichtsverhandlung in Augsburg einen Staatsanwalt und fünf Richter erschießen: Der 26-jährige Islamist Haidar A. ist am Mittwoch wegen sechsfachen Mordversuchs vor dem Augsburger Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Damit blieb das Gericht etwas unter der Strafe von zwölf Jahren drei Monaten, die Staatsanwalt Andreas Breitschaft beantragt hatte. Die Vorsitzende Richterin Sandra Mayer wählte deutliche Worte, als sie das Urteil verkündete. Es sei erstaunlich, wie ein junger Mann so in "Hass, Wut und blindem Zorn" gefangen sei. Haidar A. sei verfangen in "nahezu mittelalterlichen" Denkweisen. Das Gericht habe wenig Hoffnung, dass er sich zum Positiven entwickeln werde.
Haidar A. hatte versucht, während einer Gerichtsverhandlung am Augsburger Landgericht im Sommer 2017 einem Polizisten die Waffe zu entreißen. Er war damals empört über die hohe Haftstrafe, die gegen ihn verhängt worden ist. Er hatte versucht, einen Mitbewohner einer Asylunterkunft in Hurlach (Kreis Landsberg) mit einem Messer zu enthaupten – weil der zuvor seine religiösen Gefühle verletzt hatte. Das Schwurgericht hatte ihn deshalb zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Als er dieses Strafmaß hörte, rastete er aus. Er spuckte, warf einen Schuh in Richtung des Staatsanwalts – und griff im folgenden Gerangel mit Sicherheitskräften an das Pistolenholster des Polizisten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>> Dass die Richter nicht die Höchststrafe - maximal möglich wäre auch bei Mordversuch eine lebenslange Haftstrafe - verhängten, liegt vor allem daran, dass die Tat noch in einem "sehr frühen" Stadium gescheitert sei, so das Urteil. <<
3 Sekunden vor dem ersten Schuss?
>> A.s damaliger Verteidiger hatte gesehen, dass der Angeklagte an die Waffe des Polizisten greift und den Beamten durch einen Zuruf gewarnt. So konnte der Polizist die Hand des Angeklagten schnell von der Pistole wegschieben. <<