Prügelattacke vor Spectrum-Club: Der Mordvorwurf ist vom Tisch
Plus Es war eine heftige Attacke: Ein 36-Jähriger soll einen Mann in Augsburg so attackiert haben, dass dieser fast gestorben wäre. Nun gab es im Prozess die Plädoyers.
Der Gutachter, der die Verletzungen des Opfers im Gerichtssaal analysiert, spricht lange. Er erwähnt „Blutanteile im Hirngewebe selbst“, „Kompressionsfrakturen an der Wirbelsäule“, eine „Schädelfraktur, bis zur Schädelbasis reichend“. Es lässt sich so zusammenfassen: Martin R. (Namen geändert), 51 Jahr alt, war an jenem Abend im Dezember 2019, um den es hier geht, großer Gewalt ausgesetzt; er wurde schwer verletzt. Filip K., 36 Jahre alt, ein breitschultriger, trainiert wirkender Mann, soll auf Martin R. vor dem Eingangsbereich des Musik-Clubs Spectrum eingeschlagen und ihm schwerste Verletzungen zugefügt haben. Dass es so war, steht eigentlich nach dem ersten Prozesstag im September fest. Nur: Wie ist er dafür zu bestrafen?
Filip K. steht seit Wochen vor dem Augsburger Landgericht. Der Fall wird vor dem Schwurgericht verhandelt, es ging in der Anklage der Augsburger Staatsanwaltschaft unter anderem um versuchten Mord. Darum geht es nun, nach Aussage aller Zeugen, nicht mehr. In seinem Plädoyer sagt Staatsanwalt Michael Nißl, zum Zeitpunkt der Anklage sei noch vom Mordmerkmal der Heimtücke auszugehen gewesen. Im Lauf des Prozesses hätten sich aber Details anders dargestellt als ursprünglich angenommen. So spreche etwa vieles dafür, unter anderem die Aussage des Gutachters, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs dem Angeklagten zugewandt war. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass die Attacke von hinten erfolgte, ohne dass Martin R. zu einer Reaktion fähig gewesen wäre.
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