
Staatsanwältin will Schottdorfs im Gefängnis sehen


Die Anklage fordert viereinhalb Jahre Haft für den Augsburger Laborarzt und seine Ex-Frau. Sie sollen fast 13 Millionen Euro ergaunert haben. Doch das Gericht sieht es offenbar anders.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von jeweils viereinhalb Jahren für den Augsburger Großlabor-Unternehmer Bernd Schottdorf,75, und seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau Gabriele, 61. Staatsanwältin Simone Bader sagt am Montagmittag, Schottdorf sei ein „Grenzgänger“, der um die Jahrtausendwende ein hochkompliziertes Firmengeflecht gegründet haben soll, um gesetzliche Rabatt-Regeln für die Krankenkassen zu umgehen. Schottdorf und seine Ehefrau haben laut Anklage damit Betrug in 124 Fällen begangen. Deren Augsburger Laborfirma Syscomp soll in den Jahren 2004 bis 2007 bei der Abrechnung von Laborleistungen rund 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schottdorf-Firma Außenlabors in mehreren deutschen Städten gegründet hat, um Rabatt-Regeln zu umgehen. Eigentlich müssen Laborärzte den Krankenkassen ab einem gewissen Auftragsvolumen Rabatte einräumen. Diese Regelung gilt als „Lex Schottdorf“, weil sie zunächst vor allem den großen Augsburger Laborunternehmer betraf. Um die Rabatte und damit Umsatzeinbußen zu vermeiden, soll Schottdorf laut Anklage Laboranalysen über scheinselbstständige Ärzte in anderen Bundesländern abgewickelt haben. Die Labors wurden nach Überzeugung von Staatsanwältin Bader eigens zu diesem Zweck gegründet. Wichtige Entscheidungen über Personal oder Gehalt in den Labors seien über die Augsburger Syscomp abgerechnet worden.
Die Schottdorfs bestreiten die Vorwürfe. Sie sagen, sie hätten mit den Labors bundesweit präsent und näher am Kunden sein wollen. Seit dem Prozessauftakt im September hat das Gericht dutzende Zeugen befragt – darunter etliche Verantwortliche aus den Filial-Labors. Die Verteidiger der Schottdorfs werden noch am Montagnachmittag ihre Plädoyers halten. Zu erwarten ist, dass sie Freispruch fordern werden.
Urteil soll am Mittwoch fallen
Die 9. Strafkammer ist offenbar eher auf der Seite der Verteidiger. Das Urteil soll eigentlich am Mittwoch verkündet werden. Doch als das Gericht den letzten Beweisantrag der Staatsanwaltschaft abweist, lässt es sich in die Karten schauen. Die Vorsitzende Susanne Riedel-Mitterwieser sagt, die Beweisaufnahme habe keine Hinweise ergeben, dass die Schottdorf-Außenlabors nicht in freier Praxis gearbeitet hätten. Das ist eine der Kernfragen des Prozesses. Außerdem, so die Vorsitzende, sehe das Gericht „keine planvolle und konsistente“ Ausführung des von der Staatsanwaltschaft angenommenen Motivs: der Umgehung der Rabattregelung. Den Angeklagten fehle der Vorsatz zur Täuschung.
Diese Anmerkungen sind überdeutlich. Alles sieht danach aus, dass das geschiedene Ehepaar Schottdorf am Mittwoch freigesprochen wird.
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