Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Ukraine meldet russische Erfolge in Bachmut
  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Staatsanwältin will Schottdorfs im Gefängnis sehen

Prozess in Augsburg
11.01.2016

Staatsanwältin will Schottdorfs im Gefängnis sehen

Am Mittwoch soll das Urteil gegen den Augsburger Laborarzt und seine Ex-Frau fallen.
Foto: Ulrich Wagner, Archiv

Die Anklage fordert viereinhalb Jahre Haft für den Augsburger Laborarzt und seine Ex-Frau. Sie sollen fast 13 Millionen Euro ergaunert haben. Doch das Gericht sieht es offenbar anders.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von jeweils viereinhalb Jahren für den Augsburger Großlabor-Unternehmer Bernd Schottdorf,75, und seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau Gabriele, 61. Staatsanwältin Simone Bader sagt am Montagmittag, Schottdorf sei ein „Grenzgänger“, der um die Jahrtausendwende ein hochkompliziertes Firmengeflecht gegründet haben soll, um gesetzliche Rabatt-Regeln für die Krankenkassen zu umgehen. Schottdorf und seine Ehefrau haben laut Anklage damit Betrug in 124 Fällen begangen. Deren Augsburger Laborfirma Syscomp soll in den Jahren 2004 bis 2007 bei der Abrechnung von Laborleistungen rund 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schottdorf-Firma Außenlabors in mehreren deutschen Städten gegründet hat, um Rabatt-Regeln zu umgehen. Eigentlich müssen Laborärzte den Krankenkassen ab einem gewissen Auftragsvolumen Rabatte einräumen. Diese Regelung gilt als „Lex Schottdorf“, weil sie zunächst vor allem den großen Augsburger Laborunternehmer betraf. Um die Rabatte und damit Umsatzeinbußen zu vermeiden, soll Schottdorf laut Anklage Laboranalysen über scheinselbstständige Ärzte in anderen Bundesländern abgewickelt haben. Die Labors wurden nach Überzeugung von Staatsanwältin Bader eigens zu diesem Zweck gegründet. Wichtige Entscheidungen über Personal oder Gehalt in den Labors seien über die Augsburger Syscomp abgerechnet worden.

Die Schottdorfs bestreiten die Vorwürfe. Sie sagen, sie hätten mit den Labors bundesweit präsent und näher am Kunden sein wollen. Seit dem Prozessauftakt im September hat das Gericht dutzende Zeugen befragt –  darunter etliche Verantwortliche aus den Filial-Labors. Die Verteidiger der Schottdorfs werden noch am Montagnachmittag ihre Plädoyers halten. Zu erwarten ist, dass sie Freispruch fordern werden.

Urteil soll am Mittwoch fallen

Die 9. Strafkammer ist offenbar eher auf der Seite der Verteidiger. Das Urteil soll eigentlich am Mittwoch verkündet werden. Doch als das Gericht den letzten Beweisantrag der Staatsanwaltschaft abweist, lässt es sich in die Karten schauen. Die Vorsitzende Susanne Riedel-Mitterwieser sagt, die Beweisaufnahme habe keine Hinweise ergeben, dass die Schottdorf-Außenlabors nicht in freier Praxis gearbeitet hätten. Das ist eine der Kernfragen des Prozesses. Außerdem, so die Vorsitzende, sehe das Gericht „keine planvolle und konsistente“ Ausführung des von der Staatsanwaltschaft angenommenen Motivs: der Umgehung der Rabattregelung. Den Angeklagten fehle der Vorsatz zur Täuschung.

Diese Anmerkungen sind überdeutlich. Alles sieht danach aus, dass das geschiedene Ehepaar Schottdorf am Mittwoch freigesprochen wird.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.