
Schlechte Karten für Rauschgiftfahnder


Ein 22-Jähriger handelt mit einer gefährlichen Designerdroge. Er wird erwischt, doch bestrafen kann ihn die Justiz dafür seit Neuestem nicht mehr. Der Grund ist eine Gesetzeslücke.
Der Prozess dauerte zwölf Minuten. Und das Urteil stand schon vorher fest. Alles andere als ein Freispruch für einen 22-jährigen Mann wäre in einem Drogenprozess vor dem Augsburger Amtsgericht unmöglich gewesen. Der junge Mann soll mit der synthetischen Droge „3MMC“ gehandelt haben. Die Droge ist zwar gefährlich, doch strafbar ist der Handel mit dem Stoff in Deutschland nicht mehr.
Besitz von "Kräutermischungen" ist nicht länger strafbar
Wer 3MMC zu sich nimmt, muss mit massiven Nebenwirkungen rechnen. Es kann unter anderem Psychosen auslösen. Sogenannte „Badesalze“ oder „Kräutermischungen“ – in der Regel sind es Schöpfungen aus dem Chemielabor – sind nach Ansicht von Experten dabei, klassische Drogen wie Heroin fast abzulösen. Sie sind günstig zu haben. Viele kaufen sie übers Internet. Der 22-Jährige war eigentlich wegen Handels mit einem bedenklichen Arzneimittel angeklagt worden – zu einem Zeitpunkt geschehen, als das noch gesetzlich möglich war. Inzwischen aber hat der Bundesgerichtshof der Drogengesetzgebung eine regelrechte Watschn verpasst. Die höchsten deutschen Strafrichter urteilten folgenschwer, dass Besitz, Konsum und Handel von synthetischen Drogen wie berauschenden „Kräutermischungen“ nicht mehr bestraft werden könne, so lange die chemischen Substanzen nicht ausdrücklich im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind.
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