Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Region Augsburg: Mehr Fahrgäste, mehr Abos: Ist die umstrittene AVV-Tarifreform ein Erfolg?

Region Augsburg
22.01.2021

Mehr Fahrgäste, mehr Abos: Ist die umstrittene AVV-Tarifreform ein Erfolg?

Was hat die Tarifreform von 2018 im öffentlichen Nahverkehr gebracht? Bald sollen Ergebnisse einer Bewertung vorgestellt werden.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

Plus Die Reform der Fahrpreise im Nahverkehr rund um Augsburg löste eine heftige Protestwelle aus. Zwei Jahre nach der Umstellung steht das System nun auf dem Prüfstand.

Als Anfang 2018 die Tarifreform im öffentlichen Nahverkehr in Kraft trat, war ein heftiger Proteststurm bei einem Teil der Fahrgäste - speziell im Stadtgebiet - die Folge. Jetzt, drei Jahre später, ist die Aufregung zwar einem leisen Grummeln gewichen, doch in absehbarer Zeit wird das Thema wieder aktuell werden. Denn die Stadt und die Landkreise im Augsburger Tarif- und Verkehrsverbund (AVV) hatten vor dem Inkrafttreten auch vereinbart, nach zwei Jahren Laufzeit auf die Ergebnisse der Reform zu schauen - und gegebenenfalls nachzubessern. Ausgewertet wurden dafür die Zahlen der Jahre 2018 und 2019. Die Bewertung läuft seit dem vergangenen Jahr, im März will der AVV die Ergebnisse präsentieren.

AVV-Tarifreform: Welche Kriterien entscheiden über Erfolg oder Misserfolg?

Doch nach welchen Kriterien entschieden wird, ob die Reform nun ein Erfolg war oder nicht, ist noch Verschlusssache. Der Augsburger Landrat Martin Sailer (CSU) ist Aufsichtsratsvorsitzender des AVV. Er sagt, dass man zu den Ergebnissen der Überprüfung zum heutigen Tag noch nichts sagen könne. Und auch die Stadt Augsburg, die zwar Mitglied im AVV ist, aber noch eine ergänzende Untersuchung speziell im Hinblick auf die Augsburger Situation in Auftrag gegeben hat, hüllt sich bisher in Schweigen. Man rechne frühestens im Frühjahr mit ersten Ergebnissen und werde die "bekannten Kritikpunkte und Anregungen" aufnehmen, so der Augsburger Wirtschaftsreferent Wolfgang Hübschle, der für den Nahverkehr zuständig ist.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

24.01.2021

>> ist noch Verschlusssache <<
>> hüllt sich bisher in Schweigen <<
>> Er sagt, dass man zu den Ergebnissen der Überprüfung zum heutigen Tag noch nichts sagen könne. <<

Über großartige Erfolge spricht man normalerweise anders...

Die relevante Frage ist doch auch ganz einfach - gab es für die Verkehrsunternehmen im AVV durch die Tarifreform einen Erlöszuwachs in EURO oder nicht?

22.01.2021

Ich bin an sich überzeugter Öffis-Fahrer und war mit dem AVV bisher recht zufrieden. Ich habe/hatte 2019/2020 das Umwelt-Abo für den Gesamtraum und nutze das überwiegend für den Arbeitsweg Meitingen-Oberhausen. Der Preis ist/war akzeptabel, liegt dieser doch unter den Kosten, die mir bei Fahrten mit dem Auto entstehen würden. Da ich den Sommer über das Fahrrad benutze, hatte ich das Abo gekündigt und wurde mit dem Abo-Preisvorteil von einem Monatspreis rückbelastet. Das ist soweit in Ordnung.

Nun habe ich zum 01.11.20 das Abo für die Winterzeit wieder bestellt und stellte dabei fest, das mein Abo nun nicht mehr vom AVV, sondern von der Bahn verwaltet wird. Nun geht es wieder ins Frühjahr und ich habe geschaut, bis wann und wie ich das Abo kündigen kann.
Mit Erschrecken musste ich feststellen, das die Bahn bei einer unterjährigen Kündigung mir fast den doppelten Preis nachbelasten möchte. Das Abo kostet damit fast 200 Euro im Monat?! Für diesen Preis kann ich eigentlich ganz locker wieder mit dem Auto fahren.

Im Ergebnis habe ich mein Abo trotzdem gekündigt, akzeptiere diese unverschämt hohe Rückbelastung und verzichte grundsätzlich auf ein Jahresabo. Ich werde komplett auf das Rad umsteigen und wenn das Wetter es nicht zulässt, dann fahre ich mit dem Auto, und wenn mich das auch nervt, dann kaufe ich beim AVV maximal eine Monatskarte für meine vier Zonen.

Das ist für die Umwelt sicher noch besser, für den AVV sind die Einnahmen aber nicht so schön planbar wie mit einem Jahres-Abo. Auch sollte man sich das Angebot hinsichtlich Home-Office grundsätzlich überdenken. Es gibt inzwischen viele Arbeitszeitmodelle, die es nicht mehr erforderlich machen, den ganzen Monat zu pendeln, sondern ggf. nur wochenweise.
Da ich davon ausgehe, das derartige Arbeits-Modelle auch nach Corona vermehrt vereinbart werden, sollten die AVV-Angebote dies auch abbilden.

22.01.2021

Meines Wissens nach gilt bei unterjähriger Kündigung eines (Jahres-)Abos schon immer der Monatspreis (definitiv seit min. 2 Jahren). Bei einer Laufzeit von >1 Jahr kann man aber zu jedem Monatsende kündigen. Damit bietet der AVV eine größere Flexibilität bei der Kündigung als viele andere Verkehrsverbünde, die nur Jahreskarten anbieten. Allerdings ist der Preisunterschied zwischen Monatsbeitrag im Abo und Monatskarte schon ziemlich groß...