Die Stadt verschärft die Regelung für den Besuch des Augsburger Plärrers: Es ist verboten, während der Betriebszeiten des Volksfestes auf dem Festgelände zu radeln oder auch nur ein Fahrrad dabei zu haben. Auch Inlineskates, Skateboards und Rollschuhe haben auf dem Plärrer nichts zu suchen. So steht es in der Neufassung der Satzung, die vom Stadtrat verabschiedet wurde. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren sind zugelassen.
Augsburg